14 Einleitung. boten, 1394 wurde sie allgemein, ausser nach mit England in Feindschaft lebenden Staaten, erlaubt. Dies wurde 1494 be- stätigt, jedoch so, dass die Ausfuhr in bestimmten Fällen zum Vortheil des Landes beschränkt werden konnte und 11 Jahre später wurde die Ausfuhr von dem Preise des Getreides ab- hängig gemacht, Waren die bisherigen Ausfuhrerleichterungen mehr durch das Agriculturinteresse als durch Freihandelsideen durchgesetzt, so wurden diese Anfänge auch nicht zur baldigen Durchsetzung vollständigen Freihandels mit Getreide weiterentwickelt, son- dern 1463 gelang es, die Einfuhr fremden Korns zu verbieten, so lange der Preis des Korns nicht im Inlande eine bestimmte Höhe erreicht hatte. Es wurde also der inländische Grund- besitz gegen zu starkes Sinken der Getreidepreise geschützt. Trotz einiger Schwankungen in der Gesetzgebung der folgenden hundert Jahre stand seit Elisabeth das Prineip freier Getreideausfuhr innerhalb gewisser Grenzen fest. Wenn auch die Getreidepreise, bis zu deren Erreichung die Ausfuhr gestattet war, wechselnd normirt und dem Weizen zugleich Ausfuhrzölle auferlegt waren, so wurden doch die Einfuhrzölle auf Getreide sehr hoch normirt und fielen nur bei exorbitant hohen Getreidepreisen ganz weg. Gewiss war bei vielen Vertheidigern dieses Systems -der Gedanke lebendig, es sollten dadurch gleichzeitig die Interessen der Getreideproducenten und Consumenten befriedigt, erstere gegen zu niedrige, letztere gegen Zu hohe Preise geschützt werden. Abgesehen aber davon, dass man zwar den kleinen und mittleren Getreidebauer heben wollte, bei dem eng- lischen Landsystem aber die gegen zu niedrige Getreidepreise geschützte Person immer mehr nicht der Bauer, sondern der Grundbesitzer war, so ist klar, dass dadurch der durchschnitt- liche Getreidepreis erhöht, sehr häufig ein Preis hervorgebracht wurde, der höher war, als er bei vollem Freihandel gewesen wäre, fast nie einer, der niedriger war, als der Preis bei vollem Freihandel. Es konnten dadurch nur die Differenzen zwischen dem höchsten und niedrigsten Preis gemildert wer- den, indem das mögliche Minimum der Preise erhöht wurde,