Armengesetz. 31 Ausübung der Armenpfiege in die Hand der Aufseher, die von den Friedensrichtern ernannt und beständig beaufsichtigt sind. Es stellt den Grundsatz auf: Arbeitszwang gegen Arbeitsfähige, Unterstützung für Arbeitsunfähige. Die Auflage der Armensteuer auf die einzelnen Kirch- spielsbewohner steht einfach im Ermessen der Aufseher unter Zustimmung von Friedensrichtern — bei den Extrasteuern für Gefängnisse und Hospitäler kann die (6 pence pro Woche and Kirchspiel nicht übersteigende) Gesammtsumme von den Kirchspieleingesessenen unter ihnen selbst durch Einverständ- niss vertheilt werden. — Das Gesetz spricht nicht ‚davon, welche Armen jedem einzelnen Kirchspiel zur Last fallen sollen — es meint offenbar, dass jedes Kirchspiel die in seinen Grenzen vorhandenen Armen zu versorgen hat. — Man muss bedenken, dass das Lehrlingsgesetz alle Arbeiter zu dauernd ansässigen Leuten zu machen strebte, und dass es Gesetze gegen die Vagabunden gab, so dass zunächst die Kirchspiele Ueberfluthung durch fremde Arme nicht sehr zu befürchten hatten — engherziger Aengstlichkeit der Kirchspiele und den in denselben herrschenden Grundbesitzern zu schmeicheln lag aber nicht im Geiste des starken Königthums der Elisabeth. Unter Jacob I. wurden die Gesetze gegen Landstreicher und Vagabunden verschärft, unter Königin Anna jedoch wieder gemildert. Ebenso wurde durch 1. Jacob I. Cap. 6 (1604) die Lohnfestsetzungsbefugniss der Friedensrichter auf alle Arbeiter ausdrücklich ausgedehnt, und zwar so, dass die Friedensrichter die Löhne in Bezirks- und ‘Grafschaftssitz* ungen feststellen und der Sheriff sie veröffentlichen solle, ohne vorherige Sendung an den Lordkanzler. Doch durfte kein Tuchmacher als Friedensrichter die Löhne für die in der Tuchindustrie beschäftigten Arbeiter festsetzen. -Letztere Be- stimmung ist ausdrücklich nur für die Tuchmacher gegeben, deren Gewerbe frühzeitig besondere Aufmerksamkeit seitens der Gesetzgebung erfuhr, zumal es sich um eine Industrie handelte, die frühzeitig Export trieb, und im Grossen betrieben wurde. Hier mag vielleicht die exceptionelle Bestimmung da- durch hervorgerufen worden sein. dass Tuchfabrikanten häufiger