Die neuen politischen Ideen, 51 Whigs und Tories war ursprünglich ein zugleich kirchlicher and politischer und behielt diese zwiefache Natur immer. !) Die Neubegründer des englischen Verfassungsstaates von 1688 schufen in der wiederhergestellten respective reformirten Verfassung gleichzeitig die Basis alles organischen Fortschritts ınd einer fortlebenden ‘aufgeklärt-conservativen Gesinnung. Sie beriefen sich auf die "Theorie von Staatsvertrag ?}), zu- gleich aber auf die historischen Rechte und .waren durchaus principiell von den ein Recht auf beständig zu erneuernde Revolution begehrenden Ideen der Volkssouveränetät entfernt — wie das später Burke glänzend nachgewiesen hat. Unklar über die logischen Consequenzen der Staatsvertrags- ideen, aber principiell abgeneigt solche überhaupt zu ziehen, zahlten sie durch die Berufung auf den Staatsvertrag dem individualistischen Zeitgeist ihren Tribut, ohne diesen zur vollen Herrschaft zu bringen. Der monarchische Absolutismus, der auf dem Continent dauernd, in England vorübergehend und unvollkommen unter den Stuarts zur Herrschaft gelangte, hat selbst das seinige zur Ausbreitung des Individualismus beigetragen, indem er die Tendenz hatte, das ständisch gegliederte Volk in ein Aggregat gleichartiger, d. h. zunächst gleichverpflichteter Unterthanen aufzulösen. Einer der ältesten und bedeutendsten Vertreter der Vertragstheorie, Hobbes, hat diese auch im Interesse des Absolutismus verwerthet, nachdem vorher die Jesuiten sie zuerst benutzt hatten, den Staat als Menschen- werk unter die Autorität der auf göttlicher Einsetzung be- uhenden Kirche zu stellen. Allein die natürliche Conseauenz CC. v. Noorden, Kuropäische Geschichte des 18, Jahrhunderts 1870. 1. Bd., S. 56 ff, Nach Noorden hat Delbrück, ohne sich auf Noorden zu berufen, den Gedanken in den Prenssischen Jahrbüchern 1876 weiter ausgeführt, 2) Am 28. Januar 1689 erklärten die Gemeinen „König Jacob hat — indem er den ursprünglichen Vertrag zwischen König und Volk brach — abgedankt‘“ und auch das Oberhaus entschied, es gebe einen ursprünglichen Vertrag zwischen König uud Volk (s. Dahlmann, Geschichte der englischen Revolution. 2. Auflage, S. 384 u. 385) -- aber man verlangte kein „Wahlrecht für immer“ und berief sich für jetzt auf Nothwehr.