Lohnregulirungen. 433 sung der alten Ordnung, d. h. nach factischem Wegfall der Lohnregulirung, sofort Coalitionen entstanden, deren nächster und erster Zweck ‚die Wiedereinführung der Lohnregulirung gewesen wäre. Vielmehr verlief es meistens so, dass die Lohnregulirung schon lange Zeit ausser Gebrauch war oder schlecht gehandhabt wurde. Coalitionen bildeten sich in ver- schiedenen Formen zur allgemeinen Interessenvertretung der Arbeiter und diese geriethen dann meist erst im Laufe der Zeit darauf, Lohnregulirung als ein Mittel zur‘ Besserung ihrer Lage zu verlangen, wenn die längst nicht mehr regulirten Löhne durch Conjuncturen schlecht geworden waren, Es ging wie bei der Frage der Beschränkung der Lehrlingszahl — man erinnerte sich der alten Ordnung erst im Laufe der Zeit. Besonders interessant dabei ist, dass in vielen Fällen nicht einfach Lohnregulirung durch die Magistrate verlangt wurde, sondern dass man staatlich anerkannte Einigungsämter anstrebte d.h. es herrschte die Idee, die Löhne sollten durch Vertrag zwischen Vertretern beider Parteien festgestellt werden, so dass diese Verträge durch Schutz der Staatsge- Walt bindende Kraft hätten. Es ist in der That auffallend, dass die Bewegung zu Gunsten von Einigungsämtern im An- fang des Jahrhunderts stärker war und zeitweilig auch sogar 8rössere Erfolge hatte als heute seit Mundella’s und Kettle’s Versuchen, — Die Geschichte der Coalitionen als solcher soll uns hier hicht beschäftigen. Hier müssen nur die Bestrebungen , eine Obrigkeitliche oder sonst organisirte Lohnregulirung an Stelle der untergegangenen alten Ordnung einzuführen, besprochen Werden. Diese alte Ordnung selbst beruhte nicht nur auf dem allgemeinen Gesetze, das den Magistraten die Pflicht zur Periodischen Feststellung aller Löhne auflegte, sondern es existirten — wie in England gewöhnlich — eine grosse Zahl von Specialgesetzen, welche für besondere Gewerbe und Orte die Löhne theils durch Gesetz ohne Weiteres fixirten, theils Ihre Regulirung besonderen Organen und Behörden zur Pflicht Machten, Held. Soc. Gesch. Engl.