140 Zweites Buch, Cap. 1. des Exportgeschäfts. Von Februar bis Mai 1779!) wieder- holten sich ähnliche Petitionen und Gegenpetitionen beider Parteien aus demselben Gewerbe. 1799 petitionirten?) Mühlenbauer gegen Combinationen der Arbeiter und zugleich um Lohnregulirung. In demselben Jahre verlangten Bandweber Lohnregulirung (25. Februar). Auch wurde nach mannigfachen Petitionen und Gegenpetitionen verfügt, dass die Magistrate die Löhne der Arbeiter in den schottischen Steinkohlengruben reguliren sollten (39. Georg 1IL c. 56). Diese Arbeiter hatten sich bis 15. Georg IM. ec. 28 im Zustand absoluter Leibeigenschaft befunden, der noch nicht völlig überwunden war®). Auch die Bandweber erreichten vor dem Ende des Jahrhunderts die gewünschte Lohnregulirung — jedoch nicht allgemein. Es soll davon im Zusammenhang mit den Bewegungen, welche dieses Gewerbe im 19. Jahrhundert durch- gemacht hat, gesprochen werden. Das vorige Jahrhundert zeigt im Allgemeinen, dass die Lohnregulirung längst obsolet geworden war. Sporadisch wurde ihre Wiedereinführung noch, vereinzelter und unge- nügender Weise,. angestrebt und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts erreicht. Im 19. Jahrhundert wurde in Folge des stärkeren Wechsels der Conjuncturen und des mehr be- festigten Uebergewichts der grossen Unternehmungen die Noth der Arbeiter in vielen Gewerben grösser und nun wurde die Frage der Regulirung der Löhne an einzelnen Punkten bren- nender. ; Was zunächst die Wollindustrie betrifft, so warfen sich die Arbeiter nicht direct auf die Lohnregulirung, söndern sie strebten durch Aufrechterhaltung verschiedener alter Gesetze ihre Löhne auf mittelbarem Wege hoch zu halten. Dieser [ndustriezweig, der schon im Mittelalter von grösster Bedeu- tung war und sich theilweise zur Weltindustrie entwickelt hatte, machte im 18. Jahrhundert eine schwere Krisis durch, 1) Journals Vol. 37, ?) Journals Vol. 54. 5. April. ?) Diese merkwürdige Anomalie in den Eingangsworten von 39, Georg II. ce. 56 selbst bezeugt.