4190 Zweites Buch, Cap. 1. 23. Georg III. c. 15 erlassen, welches Gesetz dafür Sorge trug, dass, wenn die Londoner Färberzunft ihren Verpflich- tungen nicht nachkam, andere Aufseher des Gewerbes eventuell durch die Friedensrichter bestellt würden. Offenbar war also lie Zunft unfähig, die Ordnung im Gewerbe aufrecht zu er- halten. Die Zunft der Goldschmiede in London hatte schon 1329 einen Charter. Im 18. Jahrhundert aber hatte diese Zunft durchaus aufgehört, nur aus Leuten zu bestehen, die 7 Jahre in ihr gedient hatten, oder alle Meister zu umfassen *). Nach älteren Gesetzen war dieser Zunft das Stempeln der Gold- und Silberwaaren übertragen. In Hallamshire existirte seit 21. Jacob I. eine Zunft der Messerschmiede, Gegen die Missbräuche in dieser Zunft er- hoben 1789 Mitglieder selbst ihre Stimme ?). Es herrschte in dieser Zunft die auch sonst vorkommende Einrichtung, dass die Beamten ihre Nachfolger selbst ernannten. So bildeten die Leute, welche die Zunft leiteten und ihr Vermögen ver- walteten, eine Gruppe, welche ihre Sonderinteressen auf Kosten der ganzen Zunft verfolgten. Es wurde nun gebeten, die Be- amten sollten durch Wahl aller Zunftmitglieder bestellt wer- den, die Feilenschmiede sollten in die Corporation aufgenommen werden, und es solle nicht nur den Meistern, sondern auch den Arbeitern, die Mitglieder der Zunft sind, das Recht zu- stehen, Lehrlinge anzunehmen — eine Forderung, die, neben- bei bemerkt, deutlich zeigt, wie bei dem Herrschen der Haus- industrie der Unterschied zwischen Meister und Arbeitern sich verwischt hatte, Dieser Unterschied war übrigens in England mit seiner 7jährigen Lehrzeit und dem Mangel an Ausbildung eines eigentlichen zünftigen Gesellenstandes nie so scharf wie bei uns. Im folgenden Jahre wiederholten sich diese Petitionen ®-. 1) Report on the Manner of Condueting the several Assay offices in in London etc. 1798. % Journals Vol. 44. 20. März 1789. 2) Journals Vol. 45. März und Avril 1790.