576 Zweites Buch, Cap. 3. Freilich die Kriege des 18. Jahrhunderts wurden mit mehr Soldaten und Schiffen, mit besseren Waffen und überhaupt mit grösserem Aufwand geführt. Aber die Möglichkeit dieses Aufwands beruhte auf der heranwachsenden Macht des Capitals und dieses wusste den Kriegsaufwand zu einem neuen Mittel zur Befestigung seiner Macht zu gestalten. In alten Zeiten wurde Krieg geführt, indem die Militär- gewalt Gebrauchswerthe nahm, wo sie zu finden waren. Nun- mehr wurden auch die Mittel zum Kriegführen grossentheils gekauft und der Staat borgte die Kaufkraft von den Capita- listen. Er borgte sie, er nahm sie nicht. An anderem Ort!) habe ich ausgeführt, welcher Zusammenhang zwischen dem System vorwiegender indirecter Steuern, welche die Reicheren schonen und zwischen Staatsschulden besteht. Die indireeten Steuern schonen den Besitz jeder Art, ihre übermässige Aus- dehnung liegt ebenso im Interesse des Grundbesitzes als des Standes grösserer Kaufleute. Wenn aber der Staat grössere Schulden contrahirt, so muss er sich insonderheit an diejenigen wenden, welche Geldeapital zur Verfügung haben. Darunter können Grundbesitzer sein, diese aber werden als Verleiher von Geldeapitalien dann in die Interessenkreise des mobilen Capitals mit hineingezogen. Staatsschulden in gewissem Maasse sind sicher heutzutage natürlich, nützlich, nothwendig, Aber unleugbar sind sie eine Einrichtung, welche dem mobilen Capital auch in Zeiten, in denen es an kaufmännischer Anlage fehlt, gestattet, zu profitiren. Kriegsanleihen der Staaten ge- währen ‘den Capitalisten eine Anweisung auf die Erträge künftiger vom ganzen Volke gezahlter Steuern. Sie gewähren demjenigen, der in Nothzeit grössere Kaufkraft verfügbar hat, eine Macht, sich dauernd mit Hülfe des Staats die Arbeits- kraft der Nation tributpflichtig zu machen. Der Staat be- nutzt, wenn er in Bedrängniss kommt, die Macht des Capi- tals. zugleich aber erkennt er sie an und stärkt sie. Auch dies Verhältniss kam erst nach Entstehung der grossen Fabriken während des Kriegs mit Frankreich zur ') In meinem Buche über Einkommensteuer. Bonn 1872.