Die Arbeilstheilung und ihre Grenzen. Mit der Vervollkommnung und Ausbreitung des Maschinen⸗ wesens hängt die Ausdehnung der Arbeitstheilung zusammen, und mit dieser der Uebergang des Handwerks in Fabrikbetrieb. Die menschlichen Thätigkeiten, so verschieden sie sind, so groß der Abstand ist zwischen dem auf bloße Muskelkraft angewiesenen Arbeiter und dem Künstler oder Denker, laufen nicht zusammen hangslos neben einander her, sondern stehen in genauer Verbindung und bilden zusammen ein ganzes System von Thätigkeiten, den volkswirthschaftlichen Organismus, in dem die einzelnen Beschäfti gungen sich wechselseitig bedingen und Jeder der Andern zur Be— friedigung seiner Bedürfnisse bedarf. Vermöge der sogenannten Arbeitstheilung, worauf die mensch— liche Gesellschaft beruht, beschränkt sich Jeder nur auf wenige gleich— artige Verrichtungen, oder gar nur auf eine einzige, und wird durch die Erzeugnisse dieses ausschließlich betriebenen Arbeitszweiges oder den darin erlangten Lohn bestimmt, auf die eigene Hervorbringung aller andern Güter, deren er noch bedarf, zu verzichten. So son. dern sich verschiedene Gewerbe der Gesellschaft, und in jedem der⸗ selben wieder mancherlei Arbeitszweige von einander, häusliche Verrichtungen werden zu selbständigen Gewerben, und spalten sich im Verlaufe der Zeit wieder in mehrere. Diese Einrichtung ist der