Die Arbeilstheilung und ihre Grenzen.

Mit der Vervollkommnung und Ausbreitung des Maschinen⸗
wesens hängt die Ausdehnung der Arbeitstheilung zusammen, und
mit dieser der Uebergang des Handwerks in Fabrikbetrieb.

Die menschlichen Thätigkeiten, so verschieden sie sind, so groß
der Abstand ist zwischen dem auf bloße Muskelkraft angewiesenen
Arbeiter und dem Künstler oder Denker, laufen nicht zusammen
hangslos neben einander her, sondern stehen in genauer Verbindung
und bilden zusammen ein ganzes System von Thätigkeiten, den
volkswirthschaftlichen Organismus, in dem die einzelnen Beschäfti
gungen sich wechselseitig bedingen und Jeder der Andern zur Be—
friedigung seiner Bedürfnisse bedarf.

Vermöge der sogenannten Arbeitstheilung, worauf die mensch—
liche Gesellschaft beruht, beschränkt sich Jeder nur auf wenige gleich—
artige Verrichtungen, oder gar nur auf eine einzige, und wird durch
die Erzeugnisse dieses ausschließlich betriebenen Arbeitszweiges oder
den darin erlangten Lohn bestimmt, auf die eigene Hervorbringung
aller andern Güter, deren er noch bedarf, zu verzichten. So son.
dern sich verschiedene Gewerbe der Gesellschaft, und in jedem der⸗
selben wieder mancherlei Arbeitszweige von einander, häusliche
Verrichtungen werden zu selbständigen Gewerben, und spalten sich
im Verlaufe der Zeit wieder in mehrere. Diese Einrichtung ist der