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Richtigkeit auch in Bezug auf die gewöhnlichsten Dinge, die uns
umgeben. Man betrachte die unbedeutendsten Gegenstände, ein
Glas, einen Nagel, ein Stück Brod, ein Stück Zeng, ein Buch.
Welche unberechenbare Menge unentgeltlicher Nützlichkeit wäre ohne
die Concurrenz zwar für den Producenten unentgeltlich geblieben,
aber nicht für die Menschheit, wäre also nicht Gemeingut gewor.
den. Indem ich dies Brod kaufe, bezahle ich nichts für die Thä—
tigkeit der Sonne, nichts für den Regen, nichts für die Gesetze
der vegetabilischen Phyfiologie, nichts für den Boden; ferner nichts
für das vom Müller in Anwendung gebrachte Gesetz der Grabi⸗
tation, nichts für das vom Bäcker bemutzte Gesetz der Verbrennung,
nichts für den durch thierische Kraft bewirkten Transport; ich be—
zahle nur erwiesene Dienste, menschliche Anstrengungen. Ohne die
Concurrenz hätte ich überdieß die Dazwischenkunst aller dieser
Naturkräfte bezahlen mũssen; die Entgeltung hätte keine andre
Grenze gehabt, als die Schwierigkeit, die die Herstellung des
Brodes durch meine eigne Anstrengung mir bereiten würde, so daß
ein gauzes Leben Arbeit nicht fuͤr mich ausreichen würde, um dem
Lohne, den man von mir verlangt hätte, zu genügen.

Aus dem Vorhergehenden kann man die Lösung einer der
größten Streitfragen unsrer Zeit, der der internationalen Handels⸗
freiheit, deduciren. Es ist unbestreitbar, daß die verschiedenen
Nationen der Erde durch die Coneurrenz dahin gebracht werden,
nur Arbeit, nur Anstrengung, die sich immer mehr nivellirt, aus⸗
zutauschen, und sich gegenseitig, in den Kauf, die natürlichen Vor⸗
theile abzutreten, die jeder von ihnen zu Theil geworden sind.
Daher sind diejenigen Nationen blind, die durch die Gesetzgebung
die fremden Producte unter dem Vorwande ausschließen, daß sie
wohlfeil sind, daß sie wenig Werth rücksichtlich ihrer Gesammt—
nützlichkeit haben, d. h. grade weil sie eine große Menge unent⸗
geltlicher Nützlichkeit einschließen.

Ein zweiter Umstand, der die Menschen in Bezug auf Ent⸗
geltung (Kemuneration, Lohn) in günstige Ausnahmestellung ber⸗
setzt, ist die ausschließliche Kenntniß eines Verfahrens, durch welches
es moͤglich ist, sich der Naturkräfte zu bemächtigen. Jede Erfin