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schaftlichen Arbeiter insbesondere den Antheilbau als dasjenige
Mittel gepriesen, durch welches die beste, den Arbeiter am meisten
zufriedenstellende Ablohnungsweise herbeigeführt werde. Unter An-
theilbau versteht man dasjenige Verhältniß zwischen Arbeitgeber
und Arbeitern, wo diesen eine Theilnahme an dem Reinertrage des-
jenigen Geschäfts gestattet ist, in dem sie verwendet werden. Man hat
die Vortheile des Antheilbaues für beide Theile daraus ableiten
wollen, daß, sobald der Arbeiter Theilnehmer am Reinertrage des
Geschäftes werde, sein eigener Vortheil die größtmögliche Blüthe
des Geschäfts verlange, in dem er sich befindet, daß daher sein Vor—
theil mit dem des Arbeitgebers zusammenfalle. Hiernach stelle sich
das wahre Sachverhältniß folgendermaßen heraus: der Arbeitgeber
gewährt das zum Betriebe erforderliche Material, die Werkzeuge,
die Gebäude und das Capital; die Arbeiter dagegen führen die
zum Betriebe des Geschäfts erforderlichen mechanischen Arbeiten
aus. Die Hauptentschädigung für geleistete Arbeiten erfolgt durch
einen entsprechenden Lohn, der entweder für bestimmte Arbeiten
oder für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt wird. Außerdem er⸗
halten die Arbeiter noch einen bestimmten Antheil von dem Rein—
ertrage des Geschäfts. Welcher Antheil von dem Reinertrage den
Arbeitern zufließen soll, wird durch den Procentsatz bestimmt, den
der Reinertrag vom Gesammwerthe des Geschäfts bildet. Beträgt
z. B. der Reinertrag weniger als 59 des Gesammtwerthes, so ver⸗
bleibt er dem Unternehmer ganz; bei 68 gibt dagegen der Unter⸗
nehmer z. B. yy, bei 78 5, bei 88 h ꝛc. ab bis zur Hälfte,
über welche hinaus eine Abgabe des Reinertrages an die Arbeiter
überhaupt nicht stattfindet. Die Vertheilung des den Arbeitern zu—
ließenden Reinertrages an die einzelnen Arbeiter geschieht durch die
Arbeiter selbst; die Feststellung des Gesammtreinertrages durch
regelmäͤßige Buchführung, in welche die Einsicht zu jeder Zeit frei
steht. Die Arbeiter haben die Wahl, ob sie ihren Antheil am
Reinertrage in baaren Gelde oder in Producten, welche das Ge⸗
schäft liefert, nehmen wollen.
Der Antheilbau, mag er nun in dieser oder in einer andern
Weise realisirt werden, scheint allerdings beim ersten Blick viel für