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Von den Siegen nicht zu sprechen, welche sie in den Gewerben
sowohl als in den Manufacturdistrikten davon trugen, erwähnen
wir hier nur der Zehnstundenbill von 1846—47. Mit welcher
Hartnäckigkeit die Fabrikanten sich damals weigerten, den Arbeitern
die 11. und 12. Arbeitsstunde zu erlassen! Wie sie an dieser 12.
festhielten, als wenn sie aus ihr allein den ganzen Gewinn ihrer
Manufacturen zögen, als wenn sie an der Arbeit des Arbeiters
weiter nichts verdienten, als was der Arbeiter in dieser 12. Stunde
erarbeitete, in dieser letzten schwindligen Stunde, wo dem Arbeiter
die ganze Maschine mit ihrem Räderwerk im Kopf herumtanzte,
und wo die ganze Welt für ihn in lauter Dampf und Rauch und
Baumwolle aufging! Damals wurden die Fabrikanten geschlagen;
die 12. Stunde wurde den Arbeitern erlassen, aber der Sieg darf
den Arbeitern nicht allein zugeschrieben werden. Die Arbeiter wur—
den damals in ihrem Kampf gegen die Baumwollenlords von den
großen Gutsbesitzern unterstützt, die sich an den Cotton· Lords wegen der
Niederlage, die sie durch Abschaffung der Korngesetze erlitten hatten,
zu rächen suchten. Kurz vorher nämlich war es den Cotton Lords
mit Robert Peel's Hülfe gelungen, unter dem Vorwande, den Ar—
—DDDDD zu machen, die freie Einführung
fremden Korns in England durchzufetzen. Vergebens suchten die
Grundbesitzer, die sich in ihren Interessen gekränkt fanden, der ar⸗
beitenden Klasse zu beweisen, daß mit dem Fallen des Brodpreises
der Preis für die Arbeit ebenfalls fallen müsse. Das „große Brod“
drang durch und die Cotton-Lords erfochten einen glänzenden Sieg.
Dafür verkürzten ihnen aber auch die Landlords um 2 Stunden
die Arbeitszeit, welche sie von den Arbeitern zu fordern hatten, und
so muß dieser erfochtene Sieg mehr auf Rechnung der Landlords
als auf Rechnung der Arbeiter gesetzt werden.

„Was in diesem Augenblicke, sagt eine zur ZSeit des Höhen⸗
punktes der Strikes des Jahres 18353 darüber geschriebene Corres-
pondenz eines deutschen Blattes, den Strikes ein so ungewöhnliches
Interesse verleiht, ist, daß die alten den Meistern zu Gebote stehen
den Mittel nicht mehr in Anwendung gebracht werden können, daß
an keinen Zufluß frischer Kräfte aus den Agrikulturdistrikten zu den⸗