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hre guten Früchte; sie hält auch bei dem ärmsten und niedrigsten
Fabrikarbeiter das Gefühl wach, daß er ein, gleich allen seinen
Nachbaren wichtiges Glied des Volkes ist, und dieses Gefühl läßt
ihn manche Sorge und Noth, läßt ihn wohl zeitweise alle Mühen
seines Daseins vergessen, so selten auch, und für so kurze Fristen
auch er zur Fahne gerufen wird. Die wenigen Wochen jährlicher
Uebungen werden ihm eine Frende und Erholung und die Erfüllung
dieser ehrenvollen Pflicht stört nicht auf Jahre hinaus seine ge—
sammte Berufsthätigkeit, entzieht seine junge Kraft nicht auf lange
Dauer seinem bürgerlichen Berufe, entfremdet ihn nicht einem Leben
voll schwerer und gewissenhafter Arbeit. Das Bewußtsein dieser
seiner Pflicht schwindet nicht in Zeiten der Ruhe. Oft genug sieht
nan des Sonntags auch in Fabrikdistrikten Jung und Alt auf dem
Schießplatze, wo der Scheibenstutzen ebenso sicher und gewandt ge
handhabt ward, wie am Werktag das Weberschiff oder die Feile
und bei diesen herrlichen Uebungen, eigentlich zur Erholung und
Feier bestimmt, hat jeder Schweizer das Gefühl, daß es gleich—
zeitig gilt, nicht Scheibenkönig zu werden, sondern dem Vaterlande
eine tüchtige Kraft zu bilden.

Die Theilnahme an Wahlen und verfassungsmäßigen Volks⸗
bersammlungen, das Interesse an der Staatsgesetzgebung und Ver—
waltung erscheint auch dem Fabrikarbeiter nicht nur wie ein Recht,
sondern wie eine Pflicht. In mehreren Verfassungen ist diese
allgemeine Bürgerpflicht auch gesetzlich anerkannt durch Festsetzung
einer Buße für das Nichterscheinen und Nichtstimmen bei solchen
Gelegenheiten. In den Landsgemeinden von Schwyz, Uri, Unter⸗
walden, Glarus, Appenzell und St. Gallen erscheint der Fabrik—
arbeiter (wo dieß noch Sitte ist mit dem Symbole der Voll-
berechtigung, der Männlichkeit und Wehrhaftigkeit — mit der
Waffe) so gut und so gleichberechtigt, wie der Fabrikherr, oder wie
der Sohn des ältesten, einst mächtigen Geschlechtes; hier ist er ganz
Bürger, und Niemand möchte sich versucht fühlen, ihn für einen
Geringeren anzusehen.

Dieses Gefühl der gleichen Berechtigung, diese gleich—
—D allgemeinen Volksehre darf als das

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