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einen Dienst erweisen, und man kann unmöglich behaupten, daß
dieser Dienst kein Recht auf Vergeltung gebe. Die bloße einfache
Rückgabe nach Ablauf eines Jahres kann nicht als Belohnung
dieses besonderen Dienstes angesehen werden, man müßte denn über⸗
sehen, daß es sich hier nicht um einen Verkauf handelt, bei welchem
die Lieferung und Bezahlung unmittelbar erfolgen, sondern um
einen Aufschub. Und dieser allein ist ein besonderer Dienst, weil
er demjenigen, der ihn bewilligt, ein Opfer aufbürdet, und dem,
der ihn erlangt, einen Vortheil gewährt. Die Belohnung ist also
wohl begründet, oder man muß auf das oberste Gesetz der Gesell ⸗
schaft verzichten: Dienst für Dienst.

Jede Industrie ist ein Ganzes von Anstrengungen. Aber man
muß unter diesen Anstrengungen einen wesentlichen Unterschied
machen. Die Mühe, welche der Wasserträger einen Tag lang sich
nimmt, muß ihm von denjenigen bezahlt werden, welche von dieser
Mühe Vortheil ziehen. Aber die auf die Anfertigung eines Karrens
und der Tonne verwendete Mühe muß rücksichtlich ihres Lohnes
auf eine unendliche Zahl von Consumenten vertheilt werden. In
gleicher Weise betrifft das Säen, Gäten, Ackern, Eggen, Mähen und
Dreschen nur die gegenwärtige Erndte, aber Umzäunungen, Aus.
rodungen, Entwässerungen und Bauten betreffen und erleichtern eine
unendliche Reihe späterer Erndten.

Nach dem allgemeinen Gesetze: Dienst für Dienst, haben die—
jenigen, welche die Befriedigung genießen, die hiefür von Andern
aufgewendeten Anstrengungen zu vergüten. Was die Anstrengungen
der ersten Categorie betrifft, so ist keine Schwierigkeit. Sie werden
behandelt und abgeschätzt zwischen dem, der sie vollbringt, und dem,
der sie benutzt. Aber wie sind die Leistungen der zweiten Categorie
abzuschätzen, wie soll eine gerechte Vertheilung der bleibenden Vor—
schüsse, allgemeinen Unkosten, des eisernen Capitals, wie es die
Volkswirthe nennen, auf die ganze Reihe der Befriedigungen er⸗
folgen, welche sie bewirken sollen? Wie will man die Last auf
billige Weise allen Wasserkäufern auflegen, bis der Karren abgenutzt
ist, allen Getreidekäufern, so lange das Feld trägt?

Es wird angenommen, daß 1000 Franken auf Bodenverbesse⸗