226
aber außerhalb des Kreises der Socialisten, mit denen wir es bis
jetzt zu thun gehabt haben, den Wucher in einer gewissen Höhe
des Zinses, und zahlreiche Gesetzgebungen haben bei Ausleihung
von Capitalien in Form des Geldes ein Maximum der Sinstaxe
festgesetzt, dessen Uebertretung als Wucher bestraft wird. Die Frage,
ob solche Gesetze aufrecht zu erhalten, ob die Rücksicht auf das
Gemeinwohl ein solches Einschreiten der Staatsgewalt in den freien
Verkehr rechtfertigt, oder ob es verwerflich sei, durch eine Zinstaxe
die möglichst beste Benutzung der Capitalien mittelst Darlehen zu
hindern, ist immer noch von großer Wichtigkeit, da in vielen
Staaten die Wuchergesetze noch bestehen, und in der Theorie ihre
Nothwendigkeit noch vielfach anerkannt wird.

Je mehr die Capitalien sich anhäufen, um so theurer wird
die Arbeit, um so leichter ist Geld zu erhalten, und um so eher
kann auch der Arme etwas unternehmen und erwerben. Wenn die
Capitalien rar und die Arbeitskräfte im Ueberfluß vorhanden sind,
dann ist der Vortheil auf Seite der Capitalisten; sind jedoch die
Capitalien in Menge vorhanden und die Arbeitskräfte selten und
darum gesucht, dann sind die Arbeiter im Vortheil.

Die Capitalsvermehrung ist der große Hebel zur Förderung
der materiellen Volkslage. Damit sie ermöglicht wird, ist es nöthig,
daß mehr producirt wird, als was zur unmittelbaren Befriedigung
verbraucht wird, so daß ein Ueberschuß zur Erweiterung und Ver⸗
besserung der Productionsmittel entsteht. Der Steigerung der Pro—
duetion stehen aber in den verschiedenen Ländern maucherlei Hinder—
nisse entgegen, auf deren Beseitigung unermüdlich hinzuarbeiten ist.
Ein solches Hinderniß ist die Beschränkung des Credits durch
Wuchergesetze.

Wenn der Staat ein Maximum des Capitalgewinnes oder
Zinssatzes festsetzt, d. h. einen gesetzlichen Zinsfuß anordnet, und
die Ueberschreitung dieses Maximums als Wucher bestraft, so wird
dadurch der durch das ganze Gebiet der Volkswirthschaft unwider⸗
stehlich sich geltend machende und die natürliche, normale Entwick-
lung alles wirthschaftlichen Gedeihens bedingende Einfluß des Ver—
hältnisses von Vorrath und Nachfrage auf den Preis, mag dieser