über welche die Staatsgewalt eine besondere Vogtei ausübt (Pfleg-
schaften, öffentliche Stiftungen ꝛc.) mag die Staatsgewalt, sofern
sie das ihr zum Besten zum Schutzbefohlenen eingeräumte Schutz .
recht in solcher Weise zum Nachtheile derselben auszuüben für ge—
recht hält, wohl denselben gebieten, die Capitalien nur im Inlande
auszuleihen; allein diese decken den Geldbedarf des ereditbedürftigen
Publikums bei Weitem nicht und die übrigen Capitalisten, welche
wohl den fünffachen Betrag von jenen bilden, können solchen Be—
schränkungen nicht unterworfen werden, sie werden daher, sobald
die Zinsschranke zu niedrig ist, ihr Geld zum Ankaufe der in und
ausländischen Staatspapiere, der Aktien und anderer Werthpapiere
oder zu Darlehen im Auslande verwenden, wo eine Zinsschranke
nicht besteht oder, weil das betreffende Land eines besseren Credits
zenießt, wo das Geld gegen gleich hohen Zins lieber hingege—
ben wird.
Die Geschichte der Wuchergesetze zeigt ein auffallendes Schwan
ken. Bald hat man den Sinsfuß ganz frei gegeben, bald nur eine
gewisse Höhe für klagbar erklärt, bald auf den sogenannten Wucher
aur civilrechtliche, bald eriminelle und selbst entehrende Strafen
gesetzt. Dieses Schwanken zeigt sich von der ältesten bis auf die
neueste Zeit. Die mosaische Gesetzgebung hat das Zinsnehmen im Allge-
—
der hat sich Moses widerholt ausgesprochen. Der Wucher gegen Fremde
war den Israeliten erlaubt. Ueber den Sinsfuß sagt die Bibel
nichts. Auch Christus hat keineswegs das Zinsnehmen untersagt.
Er hat vielmehr nur als Liebespflicht das allgemeine Gebot aufge⸗
stellt, Jedem auch ohne Entgelt zu leihen. (Lukas Cap. 5 V. 34,
Math. Kap. 5 V. 42, Math. Kap. 25 V. 26 und 27.) Letztere
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bon Geld nicht nur für erlaubt, sondern sogar für löblich hielt. In
den Gesetzen Solon's war keine Spur von einer ZSinsbe—
schränkung und von Wucherstrafen. Im Gegentheil erlaubte So⸗
lon einen böllig freien Zinsfuß, der damals oft 18, ja 36 Prozent
erreiche. Auch Solon ging von dem richtigen und praktischen
GBrundsatze aus: Lieber theures Geld als gar keins. Er meinte: