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Im jüngsten Reichsabschied vom Jahre 1654 wurde endlich
die Erlaubniß, 5 pCt. Zinsen zu nehmen, auf die Bekenner aller
Confessionen ausgedehnt. Jener Reichsabschied strafte die Ueber—
tretung der 5 pCt. mit dem Verlust des vierten Theils des Capi
tals, in welchen sich die Obrigkeit des Gläubigers und Schuldners
cheilen sollte. Eine eigentliche Criminalstrafe verhängte das deutsche
Recht so wenig, als das römische. Erst die Praxis führte auf
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Landesverweisung ein, wenn über 6 pCt. genommen waren. Die
aeueren Gesetzgebungen anderer deutschen Staaten eigneten sich diese
Praxis an, ja in einigen außerdeutschen Gesetzgebungen wurden selbst
kriminelle Strafen auf den Wucher gesetzt, aber die sonst so strenge
englische Gesetzgebung verhängte auf Ueberschreitung des gesetzlichen
Zinsfußes keine eutehrende, sondern nur eine vermögensrechtliche
Strafe. In Frankreich wurde der Wucher, wenn er als ein ge—
wohnheitsmäßiger anzusehen war, mit Geldbuße bis zur Hälfte der
geliehenen Summen, bei Betrug mit der Strafe dieses Verbrechens,
sonst nur mit Ersatz der zuviel genommenen Sinsen geahndet. —
Der Code Napoleon ließ den Zinsfuß unbeschränkt. Auch in Oester—
reich finden wir vieles Schwanken in der Gesetzgebung. Nachdem
Joseph II. die Wuchergesetze im Jahre 1787 gänzlich aufgehoben,
erschien im Jahre 1803 ein neues Wuchergesetz, das jedoch den
Wucher nur als PolizeiUebertretung strafte. Das österreichische
Strafgesetzbuch vom Jahre 1852 enthält über den Wucher gar keine
Bestimmungen, doch verweist das Verkündungspatent auf die ver⸗
chiedenen desfallsigen Strafgesetze der Kronländer.

Die Geschichte der Wuchergesetze belehrt uns zugleich, daß die
Wucherer im Verein mit den bedrängten Schuldnern stets Mittel
und Wege gefunden haben, die Gesetze zu umgehen und den Wucher
in solche Formen zu kleiden, daß der Richter entweder gar nicht,
oder doch nicht genügend einschreiten konnte. So viel in den ältern
Zeiten der römischen Republik geschah, um die Plebejer gegen den
Wucher der Patricier zu schützen, so viel später selbst gewisse Arten
des Wuchers mit Infamie bedroht wurden, so erwiesen sich doch
alle diese Gesetze nutzlos. Die Macht des Verkehrs und der Noth