237 —
wärts wird die Befreiung des Darlehnsgeschäfts von seinen lästigen
und unnatürlichen Beschränkungen den segenreichsten Einfluß auf
Handel und Gewerbe, auf das gesammte volkswirthschaftliche Leben
ausüben.

Die schweizerischen Zinstaxen statuiren meistens 455 pCt.
Zins für hypothekarische, 5 pCt. für alle übrigen nicht kaufmännischen
und 6 pCt. für kaufmännische Darlehen.

Mag sein, daß auch heute noch in der Schweiz der Stand des
gewöhnlichen Zinses im Allgemeinen so niedrig ist, wie vor 20 und
30 Ihren von Schweizerischen Gewährsleuten behauptet wurde; in
den rein industriellen Kantonen soll trotz vorhandener großer Rechts
ficherheit und trotz erweislichen Capitalreichthums für unberbürgte
Darlehen, namentlich solche auf kurze Zeit, oft genug ein Zinsfuß
bon 10—12 pCt. vorkommen, und hier wie überall gibt es Leute,
welche aus der Noth der Capital ⸗Suchenden einen Gewinn zu zie⸗
hen und neben einem hohen Sinsfuß eine Versicherungsprämie für
die Gefahr der Entdeckung der Gesetzes˖Uebertretung sich auszube—
dingen suchen.“

In England haben sich die von der Königin Viktoria, gleich
in den ersten Jahren ihrer Regierung, erlassenen Aufhebungen der
Zinsbeschränkungen bei Wechseln, die nicht über zwölf Monate lau.
fen, und bei Darlehen über mehr als 10 Pfund Sterling so wohl.
thätig bewiesen, daß man allmählig zur gänzlichen Aufhebung der
Wuchergesetze geschritten ist.

Auch in Sardinien und Norwegen hat sich die vortheilhafte
Einwirkung der Aufhebung der Wuchergesetze gezeigt.

Vorzůglich verdient die Gesetzgebung des Freistaats Bremen
Autorität, weil der besonnene, von aller Schwindelei ferne Fortschritt
dieses Gemeinwesens, dessen Leiter praktische Kenner des großen
und kleinen Verkehrs sind (was man von den Ministern der Groß
staaten nicht immer rühmen kann) vortheilhaft bekannt ist. Nach ˖
dem das Gesetz vom 4. u. 6. Januar 1858 die gesetzlichen Beschrän
rungen des vertragsmäßigen Zinsmaßes vorerst bis 31. Dez. 1858
außer Kraft gesetzt hatte, hat — wohl der deutlichste Beweis, daß
man die provisorische Maßregel erprobt gefunden — das Gesetz