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Nutzung des Geldes als 6 pCt. per Jahr zu erzielen, weggefallen
war, zumal sie durch diese Verkehrsform sich noch der Capitalsteuer
entziehen.

Mit Einführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung in
Würtemberg, deren Art. 1 lautet: „Wechselfähig ist Jeder, welcher
sich durch Verträge verpflichten kann,“ haben die Bestimmungen
über das Zinsmaaß in Würtemberg alle und jede praktische Bedeu—
fung verloren, und damit ist man im Lande allgemein zufrieden.

Allerdings hatte, als das im Juli 1850 an's Ruder gekom⸗
mene Ministerium sich mit einer allgemeinen Revision der in den
Zahren 1848 und 1849 eingetretenen Abänderungen des Rechts-
zustandes befaßte, der Minister des Innern einem seiner Räthe den
Auftrag ertheilt, darüber Vortrag zu erstatten, ob nicht Wucher ·
hestimmungen wieder einzuführen seien. Die Sache wurde zu den
Akten gelegt. Die würtembergische Regierung sieht wohl ein, welcher
zrelle Widerspruch darin läge, Jemandem die unbedingte Wechsel-
fähigkeit einzuräumen, und ihn dennoch durch Wuchergesetze bebor⸗
munden zu wollen, sie erkennt auch wohl, zu welchen unabsehbaren
Rechtsverwickelungen die Wiedereinführung von Wuchergesetzen neben
dem Fortbestande der allgemeinen Wechselfähigkeit führen würde,
und da es ihr nicht im Entfernsten beifallen kann, an der allge⸗
meinen deutschen Wechselordnung rütteln zu wollen, so muß sie schon
wus diesem Grunde von jener Wiedereinführung abstehen.

Aber die jetzige Freiheit von Zinsschranken, welche nun bereits
über zehn Jahre unter wechselnden Verhältnissen des Geldmarktes
in Würtemberg besteht, hat sich auch durch die Erfahrung vollkom;
men erprobt, und es sind in diesem Zeitraume die Vorurtheile über
die Nachtheile der Aufhebung der Zinsschranken, namentlich die, daß
der Landmann des Schutzes der Wuchergesetze bedürfe, und daß
durch die Aufhebung des Zinsmaaßes der ZSinsfuß gesteigert werde,
zründlich zerstört worden. Würtemberg hat in diesem letzten De⸗

rennium sich fortwährend des besten Credits unter den deutschen
Landen, sowohl des öffentlichen als des Privatcredits, erfreut; der
Zinsfuß stand gemeinhin in Würtemberg niedriger, als in seinen
Nachbarstaaten, welche noch Zinsschranken haben, und da Würtem⸗