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durch das Gesetz in solchen Zeiten nehmen kann, sich zur Anborgung
ihrer Capitalien bewegen läßt.

Voraussichtlich wird das Gebiet der Sinsschrankenfreiheit in
den nächsten Jahren auch noch anderwärts erweitert werden, desto
anhaltbarer werden in den übrigen Ländern die Wuchergesetze. Denn
le größer das Gebiet der Sinsschrankenfreiheit ist, je mehr Gelegen—
heit es also zur Verwendung der Capitalien, welche nach einem
Naturgesetze sich nach diefem Gebiete drängen, bietet, desto entblöß-
—
durch Zinsschranken beengen wollen, von Capitalien. Die Wucher—
zesetze entziehen solchen Ländern mehr und mehr das Lebensmark
der Volkswirthschaft, die zum Creditiren bestimmten Capitalien, sie
führen dieselben dem Auslande zu, beleben dessen Handel, Industrie
und Landbau, und halten die Capitalien daselbst auch alsdann fest,
wenn die Verhältnisse des Geldmarkts so sind, daß das gesetzlich
erlaubte Zinsmaaß über dem gewöhnlichen Zinsfuß steht, also schein-
bar den Capitalisten nicht genirt. Denn auch die Capitalien, so
deweglich sie sind, haben ihre Ansiedelung, die Capitalisten lassen
ihre Gelder lieber da angelegt, wo sie einmal mit den betreffenden
Verhältnissen bekannt geworden find, sich an jene Verhältniffe an ⸗
gewöhnt haben, und wo sie wissen, daß sie bei Aenderung des Geld⸗
markts nicht durch den Gesetzgeber gehindert sind, den entsprechen ⸗
den größeren Nutzen aus den verliehenen Capitalien zu ziehen, sie
leiten ihre Capitalien nicht in andere Länder über, außer diese müssen
durch einen erheblich höhern Zinsfuß sie dazu anlocken. Daher
kommt es, daß auch in den gewöhnlichen Zeiten, wo der übliche
Zinsfuß unter der Zinstaxe steht, derselbe in den zinsschrankenfreien
Ländern noch etwas geringer zu sein pflegt, als in den Ländern
der Wuchergesetze. Wo mehrere Länder in regem, dauernden Ver⸗
kehr mit einander stehen, von denen ein Theil keine Zinsschranken
kennt, der andere Theil mit den Wuchergesetzen behaftet ist, da haben
die Wuchergesetze die Wirkung, daß sie in dem Gebiete ihrer Herr—
schaft den gewöhnlichen Zinsfuß erhöhen.

Wir wollen noch, nach Aufzählung der geschichtlichen Erfah—
rungen über den wohlthätigen Einfluß der Aufhebung der Wucher—

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