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den Darlehnsbedarf der Industrie und des Handels auf eine uner
trägliche Höhe hinaufschraubten. Gerade das, was der Gesetzgeber
beim Erlaß der Vorschriften über den gesetzlichen Zinsfuß hindern
wollte, nämlich eine maßlose Ausbeutung des Bedürfnisses, wurde
die Folge seiner Maßregel. Dies ist unserer Ansicht nach nicht
etwa erst seit der Einführung der allgemeinen deutschen Wechsel⸗
ordnung, und in Folge der durch letztere hergestellten allgemeinen
Wechselfähigkeit geschehen, sondern es war schon vorher der Fall,
und die Form des Wechselverkehrs wurde nur eben so gut, wie
dies mit anderen Verkehrsmitteln geschehen ist und geschehen wird,
zur Verdeckung ungesezzlicher Geschäfte benutzt. Es war dies z. B.
im Hypothekenverkehr nicht anders: die eigentliche Constituirung von
Hypotheken wurde immer seltener, immer häufiger dagegen der Kauf,
welcher sich beim Mangel von Creditinstituten für Hypothekenbedarf
in maßlosen Schwankungen bewegte. Um ein Darlehen gegen
hypothekarische Verpfändung zu erlangen, mußte zunächst zum Schein
eine Hypothek constituirt werden, um dann aus zweiter oder dritter
Hand, in der Form von Kanfgeldern, für die Hypothek dem Dar ·
lehnssucher die nöthige Summe zu verschaffen, oder aber es wurde
sofort die Pfand und Schuldverschreibung auf einen dritten, beim
Geschäst sonst nicht Betheiligten ausgestellt, und von diesem dann an
den eigentlichen Darlehnsgeber cedirt, um dem Schuldner die Ein⸗
rede der nicht oder nicht vollständig erhaltenen Valuta gegenüber
den Bestimmungen des allgemeinen Landrechts zu erschweren oder
ganz abzuschneiden. In den würdigeren Kreisen der Geschäftswelt
nahm man Anstand, zu diesen und ähnlichen Auskunftsmitteln zu
schreiten, nicht sowohl aus Furcht vor Criminalstrafen, als aus
Schen, sich bei einem Verkehre zu betheiligen, welcher sich allen ge—
schäftlichen Berechnungen entzieht, und von Speeulanten betrieben
wird, deren Genossenschaft man sonst zu meiden pflegt. Dies hatte
jedoch nur die Folge, daß die Wuchergeschäfte immer mehr aus⸗
arteten, daß trotzdem den Bedürfnissen immer weniger Abhülfe
wurde, daß diesenigen, welche die Opfer solcher Geschäfte wurden,
in gleicher Weise, wie die, welchen es nicht glückte, die nöthigen
Capitalien zu erlangen, in Noth und Elend geriethen.“