Die Gefahren der Beseitigung der Wuchergesetze verkennt die
Handelskammer nicht. Aber „jede Aufhebung von Schranken des
Verkehrslebens hat in der ersten Zeit solche Gefahren herbeigeführt,
weil es erst des Ablaufs einer gewissen Zeit bedarf, deren Erfah—
rungen der Geschäftsbewegung des Einzelnen Richtung und Grenzen
geben, der gesammten Geschäftswelt aber die Erkenntniß der Gren⸗
zen verschaffen, welche der freie Verkehr selbst an Stelle der abge—
schafften positiven Gesetze einführt.“ Auch sind die Gefahren nichts—
sagend gegen „das jetzt herrschende Verderben: die Höhe und Sicher—
heit des Wuchers und die Höhe und die Bedeutung des Mangels
an den nothwendigen Capitalien.“

Die zur Milderung und Beseitigung jener Gefahren vorge—
schlagenen Palliativmittel kann die Handelskammer nicht befürworten.
Gewissen Berufsklassen den Geldverkehr ganz frei zu geben, bei
andern aber Beschränkungen zu belassen, deren Uebertretung eriminell
zu strafen wäre, ist völlig ungeeignet. Ebensowenig verspricht es
Erfolg, den Zinshandel im Allgemeinen frei zu lassen, eine straf
rechtliche Vorschrift aber für die Fälle festzusetzen, ‚„wo ein Miß
brauch des Leichtsinns und der Unerfahrenheit minderjähriger
Personen vorliegt, oder wo Angehörigen der ärmeren Volksklassen
gegen ganz übermäßige Zinsen und unter Umständen Darlehen be—
willigt sind, auf welche die aus dem Bedürfnisse des größeren Ver⸗
kehrs hergeleiteten Gründe für die Aufhebung der Wuchergesetze
nicht passen.“ Die minderjährigen Personen sind durch die ihnen
civilrechtlich abgesprochene Fähigkeit, sich durch Verträge zu verpflich-
ten, und durch den Mangel eines Klagerechts gegen sie hinlänglich
geschützt. „Die ärmeren Klassen besonders zu schützen, erscheint aber
kaum möglich, weil es immer schwer sein wird, absolut zu bestim⸗
men, wer dazu gehört, und weil jede Fixirung der Darlehnsbeträge
einfach durch Verschreibung einer höheren Summe illusorisch ge⸗
macht wird.“

Endlich erklärt die Handelskammer ihre Ueberzeugung, „daß
durch die Schöpfung von Handwerkerereditbanken nach dem Vor⸗
gange Magdeburgs, oder von Handwerkerereditvereinen, wie sie sich
in vielen Städten der Provinz Westphalen gebildet haben, eine