7
Ausbeutung derjenigen, welche nur eines kleineren Credits bedürfen,
derhütet werden wird, und daß auch das ausgesprochene Bedenken
in Betreff des Hypothekencredits durch die wirkliche Gestaltung der
Verkehrsverhältnisse nach Aufhebung der Wuchergesetze nicht gerecht
fertigt werden dürfte. Einerseits werden von Anfang an viele
Lapitalisten sich scheuen, ohne weitere Erfahrungen ihr Geld uuter
beränderten Bedingungen anzulegen, andererseits aber wird die Auf⸗
hebung der Wuchergesetze die dringende Veranlassung für die des
Hypothekarcredits Bedürftigen werden, landschaftliche Creditvereine
für den großen Grundbesitz, wo sie noch fehlen, einzuführen, für den
nittleren und kleineren Grundbesitz aber ähnliche Verbände, wie
sie für den großen theilweise bereits verhanden sind, überall in das
Leben zu rufen. Zugleich wird die läugst beabsichtigte Schöpfung
tädtischer Hypothekenbanken dadurch einen Nachdruck erhalten, welcher
deren rasches Entstehen außer Zweifel setzt.“

Hat sich nun die Wohlthat der freien Concurrenz im Getreide
handel als eine große für das Land bewährt, die Coneurrenz der
Capitalien ist eine noch größere, aber „das Land wird sie entbehren,
so lange die Wuchergesetze nach ihren bisherigen Principien oder in
deränderter Gestalt bestehen,“ und den „einzigen Weg der Besserung
in dieser Beziehung“ sieht die Handelskammer „nur in der Auf ·
hebung der Wuchergesetze in ihrem vollen Umfange, ohne die Ein⸗
führung von Uebergangsgesetzen, ohne die Schöpfung einer neuen
positiven Gesetzgebung für gewisse Alters. oder Vermögensklassen,
oder für gewisse Darlehnsbeträge.“

In Folge der von Seiten des preußischen Handelsministers
an verschiedene kaufmännische Corporationen ergangenen Auffor⸗
derung, sich über die Wirkungen der Suspension der Wuchergesetze
(1857) zu äußern, haben die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft
folgendes Gutachten abgefaßt:

„Von vielen Seiten ist die Besorgniß angeregt, daß der Real⸗
eredit bei Aufhebung der sogenannten Wuchergesetze durch unmäßige
Erhöhung der Zinsen überlastet werden möchte. Wäre dies richtig,
o wuͤrde auch der Handelsstand und namentlich die Industrie und
das Fabrikwesen davon betroffen werden, für deren Betrieb in der