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gekündigt erhalten und damit ihre Grundstücke in viel größere
Nachtheile versetzt haben, als dies durch die in Folge der Suspen.
sion erlaubte Erhöhung des ZSinsfußes geschehen sei. Wäre schon
die Suspenfion nach allen Seiten hin heilsam gewesen, so würde
die definitive Aufhebung der betreffenden gesetzlichen Beschränkungen
noch viel größere Vortheile gebracht haben, da drei und resp. zwölf
Monate viel zu kurze Fristen wären, um die Capitalisten zu ver—
änderten Dispositionen weiteren Umfangs zu veranlassen. „Auch
bei völliger Aufhebung würden sichere Hypotheken nach wie vor zu
den bisherigen mäßigen ZSinssätzen stets Käufer finden,“ da die
meisten Capitalienbesitzer eine solche Geldanlage einer unsicheren
und weitläufigeren, wenn auch höhere Zinsen abwerfenden vorzögen.
Für die Aufhebung der Wuchergesetze spreche auch, daß die eben
erlebte Handelskrisis nicht die letzte sein werde, und die Wiederan—
ordnung der Suspension bei einer späteren Krisis der Staatsregie⸗
rung dann selbst bedenklich erscheinen möchte, weil das Strafgesetz
in seinen moralischen Wirkungen erniedrigt werde, wenn heute das
mit infamirenden Strafen bedroht sei, was morgen von Jedermann
und von Instituten, welche mit dem Staate in Verbindung ständen,
straflos ausgeübt würde. Da sich der Widerspruch gegen die Weg-
räumung der bestehenden Schranken wesentlich auf die Furcht vor
den nachtheiligen Folgen einer plötzlichen Aenderung stütze: so em—
pfehle sich vielleicht ein Uebergang in der Art, daß die strafrecht⸗
lichen Folgen der Ueberschreitung des landesüblichen Zinsfußes auf⸗
gehoben und nur die civilrechtlichen Folgen eine kurze Zeit noch in
Kraft gelassen würden.“

Die Thatsache, daß die Wuchergesetze suspendirt werden muß-
ten, ist nicht wieder rückgängig zu machen. Und schon hierdurch ist
sehr viel gewonnen, denn die Zinsbeschränkungen haben dadurch an
Autorität wesentlich eingebüßt, ihre moralische Herrschaft über die
Capitalistenclassen selbst ist gebrochen. Eine Handlung, die heute
erlaubt, vielleicht patriotisch war, kann morgen nicht auf einmal
wieder ein Verbrechen sein. Man wird vielmehr erkennen, daß die
Wuchergesetze nur durch ein im Staate einflußreiches Interesse,
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