— 251 —
erhalten werden, und Strafgesetzen, welche offenbar dem Interesse
ihren Fortbestand verdanken, fehlt der Nimbus des substantiellen
Rechts. Wenn aber bis jetzt die Wuchergesetze ihre Wirksamkeit
weniger in den leicht zu umgehenden Strafbestimmungen, als in
ihrem moralischen Einflusse auf die Gesinnung eines großen Theiles
der Capitalistenelasse fanden, so ist ein gegen diesen gerichteter Stoß
ein sehr empfindlicher, der auf das Interesse der Grundbesitzzer selbst
seine wesentlichen Rückwirkungen üben wird.
Eine sehr zahlreiche Klasse von Capitalisten hält die hypothe⸗;
karische Anlage ihrer Capitalien für die beste. Gerade diese Klasse
wurde auch in ihrer Denkweise von den Wuchergesetzen beherrscht.
Sie bot ihr Geld auf Hypotheken nur da, wo sie es durchaus
sicher angelegt glaubte, und wo sie deshalb mit dem gesetzlichen Zins⸗
juße sich für völlig befriedigt hielt. Sie drängte sich also zu den
ersten Hypotheken und drückte den Zinsfuß derselben durch ihr con⸗
eurrirendes Angebot von Capitalien mehr herab, als dies ohne die
moralische Einwirkung der Wuchergesetze der Fall gewesen sein
würde. Nur hierdurch wird der herrschende gleichmäßige und den
ichersten Staatspapieren gegenüber sehr niedrige Zinsfuß für erste
Hypotheken erklärlich. Wenn z. B. der preußische Staat nur mit
418 Credit erhielt, dagegen erste Hypotheken häufig nur 348 zah⸗
len, so ist dieser Zinsunterschied zu Gunsten der Hypotheken durch
die größere Sicherheit derselben nicht in seinem ganzen Umfange
gerechtfertigt. Denn unter Umständen, wo die Zinszahlungen des
Staates unsicher würden, d. h. in Kriegen, welche die Existenz des
Staates bedrohen, würde man ebensowenig auf das regelmäßige
Einlaufen der Hypothekenzinsen rechnen können. Der Vortheil
ferner, welchen die Kündbarkeit der Hypotheken gewährt, ist nur so
lange ein solcher, als der Vorzug, den man den Hypotheken vor
den Staatspapieren gewährt, den Cours der letzteren größeren
Abwärtsschwänkungen aussetzt. Wenn es aber hauptsächlich die
moralische Herrschaft der Wuchergesetze über die Gemüther der Capi-
aalisten ist, welche diese sich zu den Hypotheken drängen läßt, deren
natürlicher Zinsfuß den Wuchergesetzen gar nicht oder nur aus
nahmsweise verfällt, so muß diese Concurrenz der —————
*——
vers
854

—⸗