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„Würde man, sagt der Verfasser der gegen Herrn Rizy ge⸗
richteten Schrift, ein Würtemberger, Herrn Rizh auffordern, darzu⸗
thun, „„wie die Geschichte aller Zeiten beweise, daß die Bodenwirth ·
schaft des Schutzes gegen wucherische Bedrũckungen nicht entbehren
könne;““ er käme sicherlich in große Verlegenheit und würde ge
stehen müssen, daß er diese Phrase ohne reifen Vorbedacht gebraucht
habe. Von Würtemberg wenigstens kann ich positiv versichern, daß
der Bauer nicht im geringsten das Bedürfniß einer besondern lan ⸗
desväterlichen Fürsorge für ihn gegen wucherische Bedrückungen
kennt, sondern daß er sich in seiner Gleichstellung mit den andern
Staatsangehörigen, in seiner Emanzipation von der früheren Be—
»ormundung ganz wohl fühlt.“

Die Unterscheidung, welche die Vertheidiger der Wuchergesetze
zwischen dem Landbau einerseits und dem Handel und der Industrie
andererseits machen, ist im Grunde ein Rückzug, wodurch sie durch
Emanzipation des Handels und der Industrie von den Fesseln der
Wuchergesetze, allmählig die Unmöglichkeit der Verhinderung dieser
Emanzipation begreifend, wenigstens für den Bauernstand die Be—
vormundung mittelst der Wuchergesetze retten wollen; allein die be—
sondere Fürsorge für den Bauern ist ein sehr gefährliches Danaer-
geschenk, absonderlich wenn man, wie wohl auch beabsichtigt ist, nur
den eigentlichen Bauern unter dieser Fürsorge halten, den adeligen
Grundbesitzer von den Schranken der Zinstaxe befreien will. Denn
dies heißt nichts Anderes, vls in Zeiten der Geldtheuerung die vor⸗
handenen Capitalien dem Adel, den Kaufleuten und Fabrikanten zu⸗
heiten, den Bauern in die Unmöglichkeit versetzen, sich aus einer
vorübergehenden Noth durch ein möglichst geringes Opfer zu retten,
denselben dem adeligen Gutsnachbar, welcher die besten Grundstücke
der Markung an sich zu bringen sucht, dem Bankier, Kauf · oder

Fabrikherrn, welcher seinen Gewinn in durch Verpachtung auszu⸗
aützenden Gütern anlegt, oder dem gewerbsmäßigen Güterhändler
üͤberliefern. Mit einem Worte, die Ausscheidung des Landvolks
hinsichtlich der Wuchergesetze wäre ein neues Hinderniß für die Ent⸗
wickelung eines freien, kräftigen Bauernstandes.
Wie leicht kommt der Landmann durch Mißwachs ꝛc. in die