Das Grundeigeuthum und die Grundsteuer.

Da wir unter Werth nur Tauschwerth verstehen, so liegt es
auf der Hand, daß der Boden eben so wenig wie Luft und Wasser
in und für sich Werth hat, daß das werthvolle Erträgniß vielmehr ersi
durch die Anwesenheit und Arbeit von Menschen entsteht. Ein
Erträgniß über den Unternehmergewinn besteht in Bezug auf den
Boden nur in abnormen Fällen, z. B. wo der Staat die Brod—
fruchtpreise durch Schutzzölle erhöht, denn dann empfängt der Eigen-
thümer außer dem Werth, welchen seine Dienstleistnug für die
menschliche Gesellschaft hat, eine Steuer von seinen Mitmenschen.

Indem wir die Bodeunrente nicht als einen Preis für den
natürlichen Werth des Bodens anerkennen, gehen wir auf den
Unterschied zwischen Boden und andern Arbeitsmaterialien zurück.
Letztere eignet sich der Mensch an, indem er sie zu sich heran ·
zieht, ersterer erfordert, daß er sich zu ihm hinzieht. Beide
Thätigkeiten geben Werth. Der Baum im Walde, ursprüng
lich ohne Tauschwerth, erhält einen solchen, indem er von Menschen
in die menschliche Gesellschaft geschleppt wird, der Boden erhält ihn,
indem ein Mensch sich auf ihm niederläßt und andere Menschen

herbeizieht. Der Ersatz für die Kosten und Mühewaltung der
Besitzergreifung, d. h. Uuternehmergewinn, ist das erste Element des
Bodenwerthes, die Fruchtbarkeit des Bodens kann den Unternehmer .
aium ehöhen, weil nach fruchtbarem Voden mehr Nachfrage,