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Wer eine Maschine gemacht hat, besitzt ein Capitalseigenthum, wo
von er einen rechtmaͤßigen Zins zieht, weil er sich nicht die Arbeit
der Maschine, sondern seine eigene, zu ihrer Herstellung verwendete
Arbeit bezahlen läßt. Aber der Boden, Grundeigenthum, ist nicht
die Frucht einer menschlichen Produetion. Mit welchem Recht läßt
man sich für seine Mitwirkung bezahlen? Der. Autor hat hier
wei verschiedene Arten von Eigenthum verschmolzen, um uns zu
herleiten, die eine aus Gründen für unschuldig zu erklären, welche
für die Unschuld der anderen sprechen.

Blanqui. „Der Ackerbauer, welcher sein Feld pflügt, düngt,
besäet und aberntet, liefert eine Arbeit, ohne welche er nichts ein
fammeln kann. Aber die Thätigkeit der Erde, welche den Saamen
keimen läßt, und die der Sonne, welche die Pflanze zur Reife
dringt, sind unabhängig von dieser Arbeit, und wirken zur Bildung
der Werthe, welche die Ernte darstellt, mit .. . . * Smith und
mehrere Nationalökonomen haben behauptet, daß die meuschliche
Arbeit die einzige Quelle der Werthe sei. Nein, sicherlich, die Be⸗
triebsamkeit des Arbeiters ist nicht die einzige Quelle des Werthes
von einem Sack Getreide, noch von einem Scheffel Kartoffeln. Sein
Talent wird nie das Wunder des Keimens bewirken, so wenig als
die Geduld der Alchimisten das Geheimniß des Goldmachens ent.
deckt hat. Dies ist klar.“ Es läßt sich keine vollständigere Ver⸗
wirrung zunächst zwischen Nuztzbarkeit und Werth, sodaunn zwischen
der unentgeltlichen und entgeltlichen Nutzbarkeit denken.

Garnier. „Die Rente des Eigenthümers unterscheidet sich
wesentlich von der Vergeltung, welche dem Arbeiter für seine Arbeit
oder dem Unternehmer als Vortheil für seine Vorschüsse bezahlt
wird, indem diese beiden Arten von Vergeltung den Einen für
seine Mühe, den Andern für übernommene Entbehrung und Gefahr
entschädigen sollen, während die Rente dem Eigenthümer mehr
anentgeltlich und nur auf Grund einer gesetzlichen Uebereinkunft zu—
fließt, welche gewissen Individuen das Recht des Grundeigenthums
zuerkennt und gewährleistet.“ Mit anderen Worten; der Arbeiter
ind der Unternehmer werden von Billigkeits wegen für Dienste
hezahlt, welche sie leisten, der Eigenthümer wird von Gesetzes wegen