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Mittlerweile kommt Herr Proudhon. Man glanbt vielleicht,
daß dieser berühmte Forscher die große ökonomische oder sociale
Prämisse bekämpfen wird? Keinesweges. Er bedarf dessen nicht,
um das Eigenthum zu zerstören. Er bemächtigt sich im Gegentheil
dieser Prämisse; er zieht sie zusammen, er preßt sie und drückt
daraus die logischste Folgerung. „Ahl sagt er, Ihr räumt
ein, daß die unentgeltlichen Gaben Gottes nicht nur Nutzbarkeit,
sondern anch Werth haben, Ihr räumt ein, daß die Eigenthümer sich
dieselben aumaßen und sie verkaufen. Also ist das Eigenthum Dieb—
stahl. Also darf man es weder aufrecht erhalten, noch ihm Ent
schädigung abfordern, man muß es abschaffen.“

Herr Proudhon hat viele Gründe gegen das Grundeigenthum
zehäuft. Den ernstesten und zugleich ersten haben ihm die Schrift
teller geliefert, welche die Nutzbarkeit und den Werth zusammenwarfen.

„Wer hat ein Recht,“ sagt er, „die Benutzung des Bodens,
dieses Reichthums, welcher nicht von Menschen geschaffen worden,
sich bezahlen zu lassen? Wem gebührt die Pacht von der Erde?
Dem Erzeuger der Erde ohne Zweifel. Wer hat die Erde gemacht?
Gott. In diesem Falle, Eigenthümer, verschwinde!“

„..... Aber der Schöpfer der Erde verkauft sie nicht, er
vperschenkt sie, und zwar ohne Ansehen der Person. Sollen nun
unter allen seinen Kindern die einen als ächtbürtige, die andern als
Bastarde behandelt werden? Wie kann, wenn die Gleichheit der
Antheile aus dem ursprünglichen Rechte fließt, die Ungleichheit der
Verhältnisse auf späterem Rechte beruhen?“

Herrn Sah, welcher die Erde mit einem Werkzeug verglichen
hatte, antwortet er:

„Ich gebe zu, daß die Erde ein Werkzeug ist; aber, wer ist
der Arbeiter? Ist es der Eigenthümer? Theilt dieser, kraft seines
Eigenthumsrechtes, dem Werkzenge Fruchtbarkeit und Triebkraft mit?
Darin besteht ja gerade das Monopol des Eigenthümers, daß er
sich den Gebrauch des Werkzeuges bezahlen läßt, obgleich er es
nicht gemacht hat. Möge der Schöpfer kommen, und selbst den
Pachtzins für die Erde einfordern, wir werden uns mit ihm abfinden,
oder möge der Eigenthümer seine angebliche Vollmacht vorzeigen.“