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nothwendig immer nach Verhältniß ihres innern Gehaltes bezahlt
wird, und dieses gilt sowohl für den vereinzelten, als für den ver—
gesellschafteten Menschen.

Der Werth bestimmt fich in Folge einer Unterhandlung zwi
schen zwei Contrahenten. Jeder von ihnen geht dabei von seinem
besonderen Standpunkte aus. Du bietest mir Korn an. Was
kümmert mich die Zeit und Mühe, welche es Dich gekostet hat?
Mich kümmert hauptsächlich die Mühe, welche ich anwenden müßte,
um es mir anderwärts zu verschaffen. Deine Kenntniß von meiner
Lage kann Deine Ansprüche mehr oder weniger steigern; meine
Kenntniß von Deiner Lage kann mich mehr oder weniger eifrig
machen. Es existirt also für die Belohnung, welche Du aus deiner
Arbeit ziehen wirst, kein nothwendiges Maaß, sondern dieselbe hängt
von dem Preise ab, welchen die Umstäude den unter uus auszu—
tauschenden Leistungen verleihen. Wir kennen zwar eine äußere
Gewalt, Concurrenz genannt, deren Aufgabe es ist, die Werthe zu
reguliren und sie mehr und mehr ins Verhältniß zu den Anstren⸗
gungen zu setzen. Niemals aber gehört diese Verhältnißmäßigkeit
zum Wesen des Werthes selbst, weil sie nur unter dem Einflusse
eines zufälligen Umstandes sich bildet.

Dies festgehalten, ergibt sich, daß der Werth des Bodens ebenso
entsteht, wechselt und fich bestimmt, wie der des Goldes, Eisens,
Wassers, der Rathschläge eines Advokaten, der ärztlichen Hülfe,
des Gesanges, Tanzes oder eines Gemäldes, wie alle Werthe;
daß derselbe keinen Ausnahme- Gesetzen gehorcht; daß er ein Eigenthum
oon gleichem Ursprunge, gleicher Art und gleicher Rechtmäßigkeit,
wie jedes audere Eigenthum, begründet. Aber wie man jetzt begrei⸗
fen wird, folgt daraus keinesweges, daß von zwei auf Grund und
Boden verwendeten Arbeiten die eine sich nicht weit besser bezahlt
machen könne, als die andere.

Kehren wir nochmals zu jenem einfachsten Gewerbe zurück,
welches am meisten geeignet ist, den feinen Scheidepunkt zwischen
der kostbaren Arbeit der Menschen und der unentgeltlichen Mit⸗
wirkung der Natur uns zu zeigen, wir meinen das einfache Ge⸗
werbe des Wasserträgers.