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Ebenso ist es mit den Erzeugnissen des Ackerbaues.

Der Werth des Bodens, oder vielmehr des im Boden ange
segten Capitals, hat nicht blos ein Element, hat deren zwei. Er
hängt nicht nur von der verwendeten Arbeit, sondern auch von der
Fähigkeit der Gesellschaft ab, diese Arbeit zu bezahlen, von der Nach⸗
frage sowohl als dem Angebot.

Man denke sich ein Feld. Jedes Jahr wird auf dasselbe eine
gewisse Menge Arbeit von bleibendem Erfolge verwendet, woraus
ein Anwachsen des Werthes folgt.

Außerdem werden in der Nähe Straßen angelegt und verbessert,
die Sicherheit nimmt zu, die Absatzmittel erweitern sich, die Bevöl⸗
kerung wächst an Zahl und Reichthum, es eröffnet sich eine neue
Bahn für die verschiedenen Culturzweige, für Einsicht und Geschick-
lichkeit, und aus dieser Veränderung, aus diesem allgemeinen Ge⸗
deihen entspringt für die jetzige oder frühere Arbeit ein Ueberschuß
an Bezahlung, für das Feld eine Werthsteigerung.

Hierin liegt weder eine Ungerechtigkeit noch eine Ausnahme zu
Gunsten des Grundbesitzers. Vom Banquier bis zum Handarbeiter
findet sich keine Art von Arbeit, welche nicht dieselbe Erscheinung
darbietet. Jeder sieht seine Belohnung durch die bloße Verbesserung
der allgemeinen Zustände sich verbessern. Diese Wirkung und Ge⸗
genwirkung von dem Wohlstande des Einen auf den Wohlstand
Aller ist gegenseitig, sie ist das Gesetz des Werthes selbst. Daß
man daraus auf einen angeblichen Werth des Bodens selbst, oder
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Arbeit, Gewerbe und Handwerke, bei denen weder die Materie,
noch die Mitwirkung der physischen Gesetze zur Sprache kommen,
genießen desselben Vortheils, und dieser ist kein ausnahmsweiser,
sondern ein ganz allgemeiner. Der Adbokat, Arzt, Professor, Künst⸗
ler, Dichter werden bei gleicher Arbeit immer besser bezahlt in dem
Maße, als die Stadt und Nation, welcher sie angehören, an Wohl⸗
stand zunimmt, — als der Geschmack und das Bedürfniß ihrer
Leistungen sich verbreitet, — als das Publikum mehr nach ihnen
fragt und mehr geneigt und in der Lage ist, sie zu belohnen. Die

einfache Abtretung einer Adbokaten-Praxis, eines Notar -Bureaus,