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Durch unsere Theorie von der Bodenrente und vom Grund⸗
eigenthum, wie wir sie im Vorhergehenden nach Bastiat entwickelt
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fern diese vor Bastiat kaum das richtige Princip der Bodenrente
kannte. Für die Praxis sind sodann durch diese Theorie die socia⸗
listischen und communistischen Forderungen einer Umwälzung der
gesellschaftlichen Verhältnisse abgewiesen. Aber der Punkt, in dem
eine richtige Auffassung der Bodenrente am nächsten uns berührt
und für uns am tiefsten in die practischen Verhältnisse eingreift,
ist der der Besteuerung des Grundeigenthums. In den meisten
Ländern besteht bekanntlich als Theil der allgemeinen Einkommen⸗
steuer, also neben der gleichzeitigen Besteuerung alles übrigen reinen
Einkommens (aus beweglichem Vermögen und persönlichen Leistun⸗
gen), oder auch neben einer allgemeinen Einkommensteuer, die Grund—
steuer. Sie ist bestimmt, einen Theil der Grundrente für öffent-
liche Zwecke in Anspruch zu nehmen. Sie entzieht dem Grund⸗
eigenthümer einen Theil des reinen Einkommens, welches ihm seine
Grundstücke abwerfen. In den meisten Staaten besteht der größte
Theil des reinen Volkseinkommens aus Grundrente, und die Grund⸗
steuer nimmt daher unter den Schätzungen in Hinsicht auf Ergiebigkeit
und Sicherheit eine wichtige Stelle ein. Sie ist zugleich sehr alt,
wie dies bei der einleuchtenden Steuerfähigkeit der Grundeigner
leicht zu erklären ist. Auch giebt es keine andere Steuer, deren
Anlegung so vieles Nachdenken und so große Vorarbeiten beranlaßt
hätte, als diese.

Wir müssen nach unserer Theorie, nach der die Grundrente
nichts andres ist, als Arbeitslohn, uns gegen die Grundsteuer
aussprechen und uns der Ausicht derjenigen anschließen, die
die Grundeigenthümer durch eine Gewerbesteuer zur Tragung der
Staatslasten heranziehen wollen. Alles Einkommen ist blos vom
Capital und vom Arbeitslohn abzuleiten und daher auch nur unter
diesem Gesichtspunkt zu besteuern. „Der Grundsatz,“ sagt der durch
tiefe Sachkunde ausgezeichnete Staatsrath Hoffmann, „worauf die
Grundsteuer beruht, ist durchaus irrig: die todte Sache kann nicht
steuern, sondern nur der lebende Mensch. War in den einfachen