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wurden, die üblichste Belastunggart des Grundeigenthums. Im
Jahre 1692 wurde eine neue Grundsteuerbeschreibung verfertigt,
welche einen Gesammtanschlag von 10 Mill. Pfd. Sterl. ergab.
Hiervon wurden seitdem bald 1, bald 2 3 und in der Hälfte des
ganzen Zeitraums 4 Schillinge vom Pfd. Sterl., d. h. o als
Steuer erhoben, der Durchschnitt war 3 Schill. 3 P. vom Pfd.
(164 pCt.) des katastrirten Reinertrages. 1798 wurde der damalige
schon lange gleichgebliebene Fuß von 4 Schill. vom Pfd. Sterl. als
mmerwährend erklärt. Die Summe war 2037,627 Pfd. Sterl.
Zugleich wurde auf Pitt's Antrag beschlossen, diese unveränderliche
Grundsteuer abkäuflich zu machen, nämlich so, daß der Eigenthümer
gegen Hingabe einer gewissen Summe in Staatspapieren sich von
dieser Steuer befreien könne. Die Zprocentigen Staatsschuldbriefe
standen damals zu 50, was dem Käufer derselben 6 pCt. Zinsen
berschaffte. Nach dem Gesetze soll jedes Pfund Sterling Grund—
steuer mit 40 Pfd. Sterl. in solchen Obligationen nach dem Nenn-
betrage abgelöst werden. Diese 40 Pfd. trugen aber 13 8Sius, der
ablösende Grundeigenthümer mußte also den Vortheil der Anlegung
auf sicheres unbewegliches Vermögen und die Sicherheit gegen eine
rünftige Steuererhöhung mit der Aufopferung jenes J Pfd. Sterl.
erkaufen. Bei jenem Course der 3 Procont verzinst sich die Ab ;
ldsungssumme zu 5 Procent oder sie ist das 20fache der Steuer
(20 years purchase), bei einem Course von 78 ist sie das 30fache.
Pitt verkennt in seiner im Unterhause am 2. April 1798 gehaltenen
Rede die Nachtheile einer unwandelbaren Grundsteuer nicht, denn
er sagt: „ich gestehe gern zu, daß ich es für einen ursprünglichen
Mangel (an original defect) der jetzigen Vertheilungsart betrachte,
daß keine periodische Revision angeordnet war. Ich glaube, es
wäre weise und zuträglich für das Land gewesen, wenn man eine
solche Vorsorge getroffen hätte. Zwei wichtige Vorkehrungen (guards)
wären nöthig, nämlich zu verhindern, daß die Ungleichheit zu groß
würde, und zugleich Verbesserungen nicht zu entmuthigen.“ Aber
er stützt sich darauf, daß man dies nicht gethan, die Steuer schon
lange ungeändert gelassen habe und die Landkäufe sich danach ge—
richtet hätten. Die Ablösungen dauern noch fort, wenn auch in
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