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fünfte Theil des Reinertrages als Grundsteuer an die Staatskasse
abgeführt und außerdem zur Bestreitung der Lokalausgaben ein
Zuschlag von 25 pCt. entrichtet werden solle. Hiernach sollten in
ganz Frankreich 240 Mill. Fres. für die Staatskasse und 60 Mill.
an Zuschlägen für die Lokalausgaben, zusammen also 300 Mill. Fres.
an Grundsteuer erhoben werden.

Als man indeß zur Vertheilung der aufzubringenden Summe
schreiten wollte, fehlte es an jeder dazu brauchbaren Grundlage.
Ein Kataster, welches den Reinertrag der Grundstücke nach den
damals herrschenden Gesichtspunkten angegeben hätte, war nicht
vorhanden, und ließ sich in kurzer Zeit auch nicht herstellen. Die
Anlage eines Parzellarkatasters, welches gegenwärtig in Frankreich
durchgeführt ist, wurde erst im Jahre 1808 definitiv beschlossen und
wirklich begonnen. Die Aufnahme desselben schritt theils der Schwie⸗
rigkeiten des Unternehmens, theils der durch politische Ereignisse
herbeigeführten Unterbrechungen wegen so langsam vor, daß im
Jahre 1821, wie bereits erwähnt, noch nicht der dritte Theil, im
Jahre 1830 wenig über die Hälfte des Landes katastrirt war und
das Werk erst im vierten Decennium dieses Jahrhunderts vollendet
worden ist.

So lange konnte man selbstredend mit der Erhebung der Grund-
steuer nicht warten. Das Bedürfniß des Staats erheischte gebiete⸗
risch die sofortige und alljährliche Beschaffung der nöthigen Sum
men. Es blieb nichts übrig, als dieselben kurzweg, so gut oder so
übel es gehen wollte, auf die verschiedenen Departements zu ver⸗
theilen. In Ermangelung jedes anderen Anhaltepunktes bediente
man sich für das Erste des historischen, das heißt, des Maßstabes
der bisher entrichteten — so eben aufgehobenen Steuern. Für die
Departements im Vergleiche zu einander stellte man also den alten
Zustand im Wesentlichen wieder her. Man beschloß zwar, eine
Ermittelung des Reinertrages zu veranstalten und die Steuer in
Zukunft hiernach zu vertheilen. Doch war man über den einzu
schlagenden Weg der Ertragsabschätzung noch ganz ungewiß. In
den ersten Jahren der Revolution ertrug man den Widerspruch
zwischen dem gegebenen Versprechen der Gleichförmigkeit und dem