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factischen Zustand, theils weil die politischen Stürme die Anfmerk
samkeit fesselten und der Schrecken jeden Widerstand niederhielt,
theils weil die dargebotene Gelegenheit, die Abgaben in Assignaten
zu entrichten, die Last derselben weniger fühlbar machte. Sobald
dagegen die öffentliche Ordnung einigermaßen hergestellt war, und
die Steuern wieder in baarem Gelde entrichtet werden mußten,
wurden die Beschwerden über die ungleiche Vertheilung der Steuer-
kontingente so allgemein und heftig, daß sie nicht unberücksichtigt
bleiben konnten. Man versuchte, denselben, noch ehe das Parzellar—
kataster begonnen war, dadurch abzuhelfen, daß man zu wieder⸗
holten Malen bald einzelne Departements, bald allen Steuerpflich
tigen Ermäßigungen ihrer Kontingente bewilligte. Bis zum Jahre
1805 beliefen sich dieselben bereits auf runde 68 Millionen Franes,
so daß die Principalsumme der Staatsgrundsteuer dadurch von
240 Mill. auf 172 Mill. Francs reducirt wurde. Anhaltepunkte
zur Vertheilung dieser Steuerermäßigungen hatte man auf verschie⸗
denen Wegen zu gewinnen gesucht. Zuerst gestattete man jedem
Grundeigenthümer, die Unverhältnißmäßigkeit seiner Steuer im
Vergleich zu der seines Nachbarn durch die Veranlassung besonderer
Taxen zu beweisen. Da die Steuerpflichtigen von diesem Rechte
der damit verbundenen Kosten wegen selten Gebrauch machten, und
auch die vorkommenden Fälle zu keinem befriedigenden Ergebniß
führten, forderte man von den Eigenthümern Declarationen über
den Ertrag ihrer Grundstücke. Auch diese fielen, wie zu erwarten
war, höchst ungenügend aus, und man versuchte nun, durch sum⸗
marische Ertragsermittelungen ganzer Kulturflächen (Acker, Wiese,
Wald ꝛc.), ferner durch Abschätzung einer Auzahl Gemeinden in
jedem Departement, durch Rücksicht auf die Zahl der Wohngebäude
und deren Miethsertrag ꝛc. ein Urtheil über die verhältnißmäßige
Leistungsfähigkeit eines jeden Departements zu gewinnen. Aller⸗
dings überzeugte man sich bei diesen Versuchen auf das Vollstän-
digste, daß die so gewonnenen Nachrichten in keiner Weise brauchbar
waren, um auf Grundlage derselben die Steuer auf die einzelnen
Besitzungen zu vertheilen. Um dieses bewirken zu können, erachtete
man die Aufnahme eines Parzellarkatasters für unumgänglich.