herabgebracht war. Hiermit wurde die Ausgleichung der Kontin⸗
gente zwischen den Departements geschlossen. Das Gesetz vom
31. Juli 1821 ordnete sogar an, daß auch die Vertheilung der
Kontingente auf die verschiedenen Arrondissements, Kantons und
Gemeinden (innerhalb der Departements) nach den auf die vorer⸗
wähnte Art gesammelten Nachrichten in summarischer Weise erfolgen
solle, so daß das zu vollendende Parzellarkataster nur zu Verthei⸗
lung dieser Hauptsummen auf die einzelnen Grundstücke innerhalb
der Gemeinden benutzt werden sollte.

Dabei ist es denn bis heute geblieben. Die von den verschiede—
nen Departements zu entrichtenden Kontingente haben sich nur in⸗
sofern geändert, als neue Steuerobjecte (z. B. von neu errichteten
Gebäuden) hinzugetreten oder vorhandene ausgeschieden sind, und
als die erhobenen Zuschläge bald höher bald niedriger waren. Die
zur Bestreitung der Lokalausgaben erhobene Summe ist von 60 Mill.
allmälig auf 1834 Mill. gestiegen, und auch für die Staatskasse
wurden im Jahre 1831 und neuerdings im Jahre 1848 beträcht-
liche Zuschläge erhoben, um das durch die Revolution entstandene
Deficit der Staatskasse einigermaßen zu decken. Daß durch eine
auf diesem Wege bewirkte Vertheilung der aufzubringenden Grund
steuersumme keine überall gleichförmige Belastung des Grundeigen;
thums (nach Prozenten seines Reinertrages) erreicht worden ist,
wird man schon nach der Beschaffenheit der ergriffenen Mittel vor—
aussetzen. Lassen wir indeß die Thatsachen selbst sprechen. Schon
im Jahre 1817 — als das Kataster noch nicht zum dritten Theile
vollendet war — stellte es sich heraus, daß die den Departements
zugewiesenen Kontingente einen ziemlich verschiedenen Theil ihres
Reinertrages in Anspruch nahmen. Während die Grundsteuerlast
einschließlich der Zuschläge im mittleren Durchschnitt für ganz Frank-
reich auf 169 des Reinertrages geschätzt wurde, schwankte der den
verschiedenen Departements zugewiesene Antheil zwischen 9 und 278
des Reinertrages. Zwischen den verschiedenen Gemeinden und Grund⸗
stücken war die Ungleichheit der Belastung noch größer, indem auch
innerhalb der Departements eine überall gleichmäßige Vertheilung
der Kontingente keineswegs gelungen war. So kamen schon damals