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GrundsteuerAusgleichungen wirklich eingetreten sind, so gewinnt diese
Thatsache eine wesentlich andere Bedeutung. Diese Veränderung
ist nämlich von Provinz zu Provinz sehr unerheblich gewesen. Auch
wenn man die Kontingente ganzer Regierungsbezirke vor und nach
der Grundsteuer-Ausgleichung vergleicht, erscheinen die Modificationen
derselben nicht sehr bedeutend. Dagegen sind die in Folge des
Katasters eingetretenen Steuerermäßigungen und Erhöhungen in
engeren Bezirken allerdings sehr beträchtlich gewesen.

Eine Provinz gegen die andere gehalten, ist das ganze Resultat
der Katasteraufnahme gewesen, daß der Beitrag der Provinz West⸗
phalen um einige 20 000 Thlr. oder um etwa 2 pCt. der zu zah⸗
senden Summe ermäßigt, und das Kontingent der Rheinprovinz um
ebensoviel oder um eirca 1, 2 pCt seines Betrages erhöht wurde.

Die Beränderung in den Beträgen der einzelnen Regierungs-
dezirke sind zwar sehr viel beträchtlicher gewesen, als die zwischen
Provinz und Provinz, jedoch an und für sich immer noch unerheb—
licher, als man erwartet haben dürfte. Nur bei einem Regierungs-
bezirk betrug die Veränderung des Kontingents 18 pCt., bei allen
übrigen erreichte dieselbe noch nicht 10 pCt. des bisherigen Betrages.
Dagegen sind die Ermäßigungen resp. Erhöhungen der Steuerlast
für die einzelnen Katasterverbände innerhalb der Regierungsbezirke
und noch mehr für die einzelnen Gemeinden und Grundstücke aller⸗
dings sehr bedeutend gewesen und haben in vielen Fällen 40-50
Procent der entrichteten Summe erreicht und überstiegen.

Die Thatsachen zeigen also schlagend, daß in den westlichen
Provinzen Preußens ebensowohl wie in Frankreich die Bedeutung
und der Erfolg des Katasters ganz überwiegend in der Ausgleichung
der Grundstener innerhalb engerer Bezirke zu suchen ist, nicht in
der Veränderung der Kontingente großer und von einander ent—
fernter Landstriche. Diese Thatsache für sich allein würde man
freilich auch dahin erklären können, daß die historisch vorgefundene
Steuerlast zwischen der Rheinprovinz und der Provinz Westphalen
und selbst zwischen den verschiedenen Regierungsbezirken keine so
sehr verschiedene gewesen sei, und daher ein Bedürfniß zu größeren
Veränderungen nicht vorgelegen habe. Indeß, abgesehen davon,