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einer und derselben Behörde kann um so weniger vermieden werden,
je länger ihre Thätigkeit dauert.

Soll daher für ein großes Gebiet, wie für den preußischen
Staat, ein Kataster ausgeführt werden, so ist es ganz unumgänglich,
die Arbeiten auf verschiedenen Punkten zugleich, also von verschie—
denen Behörden beginnen zu lassen.

Noch mehr als bei Classification des Bodens nach seiner na⸗
rürlichen Beschaffenheit wird bei der Werthschätzung desselben eine
mathematische Genauigkeit, welche einen strengen Beweis zu führen
zgestattet, stets unerreichbar bleiben. Es fehlt durchaus an hinrei⸗
chend genauen und übereinstimmenden Erfahrungen, um die einzel⸗
nen Positionen der Berechnung über jeden Widerspruch erhaben
aufstellen zu können. Niemand wird im Stande sein zu behaupten,
daß ein Morgen des besten Bodens in dieser Gegend gerade 12
Scheffel und nicht etwa 124 Scheffel Weizen durchschnittlich trage;
daß die Kulturkosten pro Morgen sich auf 5 Thlr. und nicht etwa
uuf 5 Thlr. 10 Sgr. belaufen, daß der Preis des Weizens auf
CThlr. 20 Sgr. und nicht auf 1 Thlr. 15 Sgr. anzusehen sei.

Jede dieser Annahmen, sowie auch die der Ertragsermittelung
zum Grunde gelegte Benutzungsweise des Bodens, beruhen auf
Tombinationen sehr verschiedener Wirthschaftsergebnisse und auf
Voraussetzungen, welche anerkannter Maaßen nicht überall zutreffen.
Es ist nicht schwer, durch Aenderungen in diesen Positionen das
Ergebniß der Werthschätzung sehr wesentlich umzugestalten, ohne daß
man sich doch dem Vorwurf ausznsetzen braucht, mit den Thatsachen
in Widerspruch zu treten.

Die mit der Ausführung des Katasters beauftragten Behörden
ind daher überall der Ansicht gewesen, daß es eines außerhalb des
Gebiets solcher Berechnungen und Voraussetzungen liegenden An.
jaltepunktes bedürfe, um die Augemessenheit der Katastralermitte-
ungen beurtheilen und dieselben nöthigenfalls berichtigen zu können.
In Frankreich hat man dazu, wie oben erwähnt, die Pachtverträge
benutzt, jedoch nicht mit glücklichem Erfolge, theils weil man sich
derselben nur bediente, um die Katastralermittelungen herabsetzen
zu können, und dies nicht einmal in gleichmäßiger Weise geschah,