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erträge nur als Verhältnißzahlen zur Vertheilung des den west⸗
tichen Provinzen auferlegten Grundsteuerkontingentes zu betrachten
seien, und daß dieselben namentlich für den Fall einer Ausgleichung
der Grundsteuerlast zwischen den östlichen und westlichen Provinzen
nicht ohne Weiteres für die wirklichen wirthschaftlichen Reinerträge
angesehen werden sollten. Wenn hiernach die Staatsbehörden selbst
es haben dahin gestellt sein lassen, inwieweit es gelungen sei, durch
die Katastralermittelungen die wirklichen Reinerträge zu treffen, und
da ferner das ganze Kataster in den westlichen Provinzen sehr viel
mehr auf Vergleichungen durch den Augenschein und ein darauf
unmittelbar gegründetes Urtheil als auf Berechnungen beruht, die
in ihren Grundlagen und deren Combination für unangreifbar er⸗
achtet werden könnten, so ist es offenbar, daß ein nach dem Beispiel
der Rheinprovinz angelegtes Kataster zur Ausgleichung der Grund⸗
steuer um so weniger geeignet sein wird, je entfernter die zu ver
gleichenden Gegenden von einander liegen und je abweichender ihre
gesammten wirthschaftlichen Verhältnisse sind. Denn je mehr die zu
vergleichenden Bezirke durch Raum und Verschiedenheit der Kultur⸗
ttufen von einander getrennt sind, desto weniger ist eine unmittel
bare Vergleichung durch den Augenschein ausführbar, und desto
unsicherer wird die durch eine große Zahl von Zwischengliedern ge⸗
führte Vermittelung derselben. Die Fortsetzung der Vergleichung
durch eine große Zahl von 8wischengliedern muß sogar für ganz
anzulässig erklärt werden, wenn man keine genügenden Mittel hat
die gefundenen Katastralerträge mit den realen Verhältnissen — den
wirklichen Reinerträgen — zu vergleichen. Welche Mittel hat man
aber dazu, wenn die berechneten Reinerträge, wie dies allgemein
anerkannt wird, so wenig zuverlässig sind?

Sind doch die Ergebnisse der Katastralermittelungen auch in
dem nicht so ausgedehnten Gebiet der westlichen Provinzen —
—V Quadratmeilen haben
— keinesweges allgemein befriedigende zu nennen. Es war der zu
Godesberg versammelten Hauptkommission keinesweges gelungen,
alle wahrgenommenen Ungleichheiten der Schätzung auch nur zu
ihrer eigenen Befriedigung zu beseitigen. Nach der Beendigung