335
Grundstücke zu jeder Zeit verlangen. Grundlage der Schätzung sind
die Pachtverträge, welche indessen mit Rücksicht auf die etwa vor⸗
handenen besonderen Bedingungen einer Prüfung bedürfen. Die
Berufung von der Einschätzung der Armenväter geht an die
Friedensrichter, welche in erster Instanz in ihren Bezirkssitzungen
und schließlich in ihren Vierteljahrssitzungen darüber entscheiden.
Nur Zweifel in Beziehung auf den Sinn des Geseztzes, Streit
fragen, welche sich auf die Pflicht der Steuerentrichtung (nicht auf
die Richtigkeit der Abschätzung) beziehen, werden vor die königliche
Gerichte gebracht. Sind Abgaben auf größere Bezirke, 3. B. auf
die Grafschaft, zu vertheilen, so ist es Aufgabe der Friedensrichter,
die Gleichmäßigkeit der Abschätzung in den verschiedenen Kirchspielen
zu prüfen und, wo es nöthig ist herzustellen. Zu dem Ende werden
die Abschätzungen einiger Grundstücke in jedem Kirchspiele speciell
untersucht, verglichen und geprüft, ob sie überall den vollen Pacht⸗
verth erreichen, oder wie weit sie in jedem Kirchspiele hinter dem⸗
selben zurückbleiben. Unter der Voraussetzung, daß die gleichmäßige
Abschätzung der Grundstücke innerhalb des Kirchspiels durch die
Armenbäter und die Controle der Grundbesitzer selbst überall her—
gestellt sein wird, stellen die Friedensrichter hierauf die Gleichmäßig-
keit der Abschätzung in den verschiedenen Kirchspielen dadurch her,
daß sie nach dem Ergebniß der angestellten speciellen Untersuchungen
die Erträge der zu niedrig eingeschätzten Kirchspiele durchgehends
verhältnißmäßig erhöhen.

Das Verfahren bei der Abschätzung des Grundeigenthums
Behufs der Einkommensteuer ist vielleicht noch einfacher, wobei in⸗
dessen zu berücksichtigen bleibt, daß die zum Zwecke der Communalsteuer
bereits bewirkte Abschätzung die Aufgabe ungemein erleichtert. Es
kommt im Wesentlichen nur auf die Prüfung und Berichtigung derselben
an. Im Uebrigen ist der Gang der Sache folgender: Ein (bezahlter)
Kirchspielsbeamter sammelt alle über den Werth der Grundstücke
dorhandene Materialien — wie den bedungenen Pachtpreis, die
Schätzung der Armenbehörde u. dgl., und fügt seine eigene gut—
achtliche Meinung bei. Die so angefertigten Steuerrollen werden
einem für einen größeren Bezirk bestellten königlichen Steuerbeamten