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das Recht jedes Bürgers, die Einschätzung nicht nur seines Grund⸗
stückes, sondern auch die der übrigen in der Gemeinde zu bemängeln
und deren Berichtigung zu beantragen.

„Für die Gleichmäßigkeit der Abschätzung zwischen den ver ⸗
schiedenen Gemeinden trägt ein Collegium aus den Vertretern aller
Bemeinden einer Grafschaft Sorge. Dasselbe ist befugt, die Ab
schätzung einer Gemeinde durchgehends um beliebige Procente zu
erhöhen, um sie mit denen der übrigen Gemeinden derselben Graf ⸗
schaft in Einklang zu bringen. Für Ausgleichung der Abschätzungen
zwischen den verschiedenen Grafschaften zu sorgen, hat man bis
jetzt das Bedürfniß nicht empfunden, weil der größere Theil der
öffentlichen Ausgaben von den Gemeinden und Grafschaften bestrit-
ten wird und man die Vermögensstener — von der die Grundsteuer
einen Theil bildet — zur Beschaffung der Staatseinnahmen nur in
geringem Umfange benutzt.“

M. Wirth faßt das Resultat der in der Praxis gemachten Beob
achtungen so zusammen: „Wir finden, daß die Anlegung eines Katasters
ein äußerst kostspieliges und zeitranbendes Geschäft ist, daß es kaum
möglich ist, den Reinertrag genan zu ermitteln, daß die danach ver—
anlagte Grundsteuer schon Anfangs ungleich ausfallen wird, daß
diese Ungleichheit aber durch die Umwandlung des Verkehrs binnen
wenigen Jahren schon so groß wird, daß eine Revision in kurzen
Perioden zur Nothwendigkeit wird, daß dadurch die Kosten der
Steuerhebung aber mehr als die Hälfte der Einnahme, oder wenn
man die Revision auf dem Wege des Katasters so oft wiederholen
wollte, als das Bedürfniß sie erfordert, die ganze Steuereinnahme
verschlingen würde. Wenn nun zu allen diesen Mißständen noch

der Umstand kommt, daß die Grundsteuer auch noch prineipwidrig
ist, indem sie ein Reineinkommen treffen soll, welches als das
Wertherzeugniß unentgeltlich wirkender Naturkräfte — als Boden ·
rente — angenommen wird, ein Wertherzeugniß, das aber gar
aicht existirt, wenn sonach die Veranlagung der Grundsteuer nach
einem Kataster mit der Wissenschaft im Widerspruch steht und in
der Praxis statt Nutzen zu schaffen, nur verderblich wirkt — so
können wir sie nicht für zweckmäßig halten, so müssen wir den Ka⸗