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Grundstücke hat, um danach die Kaufpreise zu reguliren; der Kauf—
preis ist sonach der sichere Werthmesser des Ertrages.

Die Dreifelder-Wirthschaft, welche der Umlage der Kataster in
der Regel zu Grunde gelegt wird, ist heutzutage kein sicherer Maß⸗
stab mehr, weil alle industriellen Gegenden Deutschlands schon längst
die Wechsel. oder Kleewirthschaft eingeführt haben, welche höheren
Ertrag giebt, und weil dadurch eben eine große Ungleichheit in der
Umlage der Steuer hervorgebracht wird.

Wenn wir also eine neue Art der Grundsteuerumlegung, gemäß
den neueren Resultaten der Wissenschaft nach Analogie der in Nord.
amerika befolgten Methode vorschlagen, so ist es doch hier nicht
unsere Aufgabe, in die gesammten Details der Ausführung einer
solchen einzudringen, es wird vielmehr genügen, hier nur allgemeine
Andeutungen zu geben. Wir müssen etwa Folgendes vorschlagen:

Die Regierung ermittelt den Betrag, welchen die Grundsteuer
m ganzen Lande im Verhältniß zum Gesammtbudget tragen soll,
und setzt diesen Betrag unter Mitwirkung der Stände fest. Sie
oertheilt die Gesammtsumme auf die einzelnen Provinzen oder Be—
zirke, und überläßt sodann diesen Bezirken, resp. den Gemeinden,
die Steuerbeträge auf die einzelnen Grundbesitzer umzulegen. In
den Gemeinden kann dieses Geschäft von dem Magistrate und dem
Bürgerausschusse geschehen, und von diesen gewählte Abgeordnete
können wieder zu einem Kreisausschuß zusammentreten, in welchem
unter etwaiger Mitwirkung eines Regierungsbevollmächtigten die
Beträge für die einzelnen Gemeinden ermittelt werden. Die Eifer⸗
sucht, mit welcher jede Gemeinde ihre Separatinteressen verfolgt, ift
ein ganz untrügliches Mittel, um eine richtige und gleichmäßige
Vertheilung zu Stande zu bringen; denn wenn eine Gemeinde sich
zu niedrig ansetzen sollte, so werden die Nachbargemeinden schon in
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einmal eine von der Regierung festgesetzte Summe von dem Bezirk
getragen werden muß, sonst selbst für das Fehlende einstehen müßten.

Und sollte dagegen eine Gemeinde von dem Bezirksausschuß unge—
hührlich hoch augesetzt werden, so kann der Regierung noch immer
eine Revision gestattet sein.
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