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in den Vereinigten Staaten nicht im Verkehr erhalten, weil das
zesetzliche Werthberhältniß der edlen Metalle dem des Welthandels
— damals etwa 115,71 — nicht entsprach. Als dieses letztere
bis auf 1:15,50 fiel, da erlangte sehr bald die Goldwährung“) ein
entschiedenes Uebergewicht, die groben Silbermünzen wurden so
selten, daß durch Congreßacte vom 21. Februar 1853 angeordnet
werden mußte, daß das Gewicht der künftig auszuprägenden Hal
hen., Viertel- und Zehntel-Dollars erheblich vermindert werden
sollte, wonach statt des früheren Werthverhältnisses von 1:15,99
das von 1:14,88 eingetreten ist, mit der Bestimmung, daß Silber-
münzen künftig nur bis zum Betrage von 8 Dollars gesetzliches
Zahlungsmittel seien.

In Großbritanien wird seit 1817 die Troy ·Unze Standardgeld
(d. h. die „rauhe“ F Mark PJ fein) zu 774 Shilling, und das
Troy · Pfund Standardsfilber (die rauhe Mark Silber 35 fein) zu
z6 Shilling ausgemünzt, was das Verhältniß des Silbers zum
Golde wie 1142878 stellt. Die Silbermünze hat nur die Geltung
einer größeren Scheidemünze, und ist Niemand verpflichtet, davon
nehr als 40 Shilling in Zahlung anzunehmen.

In Frankreich ist nach dem noch gültigen Münzgesetz vom
Jahre 1803 Gold und Silber in der Werthrelation von 1:15550 ge⸗
setzlihes Zahlungsmittel. Wie aber factisch vor 1830 Silbermünze
die allgemeine Währung abgab, eben so entschieden ist dies seit
einigen Jahren mit dem Golde der Fall.— weil im freien Weltverkehr

*) Die einfache Währung besteht da, wo für legale Zahlungen nur Gold⸗
oder nur Silberstücke angenommen zu werden brauchen. Wo beide ange⸗
nommen werden müssen, da besteht die doppelte Währung. Bei einfacher
Währung sind auch noch Münzen des andern Metalls im Gange, nur daß
diese entweder bloß als Scheidemünze dienen, also ziemlich leicht ausgeprägt
sind und deswegen im Auslande nicht gebraucht werden können, oder sie sind
Handelsartikel, d. h. sie steigen und fallen im Preise. In England ist Gold⸗
vährung. Alle Zahlungen über 2 Pfund Sterling müssen in Goldmünzen
geleistet werden; das Silber dient als Scheidemünze, und die daraus verfer—
igten Münzen enthalten Silber unter dem Nominalwerth, um eine Ausfuhr
zu verhindern. Die doppelte Währung besteht in Frankreich und Preußen;
in Holland, Belgien u. f. w. die Silberwährung (die Goldmünzen sind Han⸗
ꝛelsartikel).