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die Werthrelation für Gold ungünstiger geworden ist, und Jeder,
der bezahlen muß, natürlich das wohlfeilere Zahlungsmittel vorzieht,
sobald ihm solches gestattet ist. Die nothwendige Folge dieser
faetischen Umgestaltung der Währung ist gewesen, daß die Aus -
münzung von Zehn, und Zwanzig-Franesstücken in letzter Zeit statt⸗
gefunden hat — in deu Jahren 18830 -1855 über 1700 Millionen
Franes — und daß für den größten Theil dieses Betrages fran⸗
zösisches Silbergeld eingeschmolzen ist.

Der Uebergang Fraukreichs von der Silber—⸗ zur Goldeirkula—
tion ist jetzt als vollendet zu betrachten. Die Menge des dort im
Umlauf gewesenen Silbergeldes hat vor 1848 nach den besten
Schätzungen über 3000 Mill. Fres. betragen. Gold war in Frank—
reich vor 1848 fast nur als Luxus in Circulation: denn 1 Gold
war theurer als 154 Silber, wie das Gesetz feststellt, und deshalb
zahlte man nur in Silber. Nachdem durch die Goldausbeute der
Neuzeit 1Gold wohlfeiler geworden ist als 154 Silber, zahlt man
nur in Gold. Das Gold mußte deshalb in Frankreich einströmen
und das Silber aus der Cireulation verschwinden. Die Goldaus—
münzungen in Frankreich nach dem Jahre 1848 betrugen, laut offi-
ciellen Nachweisungen, beinahe 3000 Mill. Fres. Die Goldmünzen
in Frankreich erreichen also jetzt fast dieselbe Summe, welche vor
1848 die Silbermünzen einnahmen, während zugleich der Noten—
umlauf erheblich gewachsen ist.

In den Niederlauden bestand bis Ende 1850 die Doppelwäh⸗
rung; von da an aber ist in Gemäßheit eines schon am 26. No—
vember 1847 beliebten Gesetzes die Silberwährung als allein gel-
tend in Kraft getreten. Seitdem gilt dort Gold lediglich als „Han
delsgold' (Negotie Penning) nach dem jedesmaligen Course.

In Belgien, welches im Uebrigen ganz das französische Münz-
shstem adoptirt hat, ward fast um die nämliche Zeit (i. J. 1847),
als in Holland die Abschaffung der Doppelwährung beschlossen
wurde, die Einführung der Doppelwährung nen beliebt, indem man
die Ausprägung bon 10. und 25.Francsstücke anordnete, die nach
ihrem Nominalwerth gesetzliche Zahlungsmittel waren. Gegen Ende
des Jahres 1850 aber entschied man sich in Belgien für die Be—