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des Bedürfnisses überschritten wurde, wie in Frankreich (Assignaten),
Oesterreich und Rußland, da sank auch sofort der Werth des Papier—
geldes und brachte verhängnißvolle Krisen mit sich. Einlösbares
Papiergeld wird, wenn der Umlaufscanal überfüllt ist, zur Kasse
zurückströmen; uneinlösliches wird entweder in solchem Falle im
Werthe sinken, oder, wenn Zwangscours besteht, die Preise der
Waaren steigen machen. Die Preise der Waaren u. s. w. erfahren
durch jede Vermehrung des Papiergeldes eine Steigerung. Wie die
Vermehrung der umlaufenden Geldmenge den Werth des Geldes
—AD macht, so übt auch die Papier—
vermehrung einen solchen Einfluß ans. Allerdings besteht zwischen
dem Metallgeld und den sogen. Werthzeichen des Geldes ein wesentlicher
Unterschied. Das bei einem Tauschgeschäft hingegebene und empfan⸗
gene Metall enthält stets den wirklichen Gegenwerth, das Aequiva⸗
lent, der dafür eingetauschten Waaren und persönlichen Dienste;
während das als Zahlung gegebene Papier an und für sich ganz
werthlos und nichts anderes ist, als eine Anweisung auf den künfti⸗
gen Empfang des stipulirten Gegenwerthes. Dieser Umstand
characterisirt allerdings den wesentlichen Unterschied zwischen dem
eigentlichen Gelde und zwischen den Werthzeichen des Geldes; dieser
Unterschied ist jedoch für die Wirkung der Werthzeichen des Geldes
als Umlaufsmittel nicht von Einfluß. Denn dieselben können er—
fahrungsmäßig zur Ausgleichung von Zahlungen ebensowohl gebraucht
werden, wie das Metallgeld selbst. Ja sie erfüllen die Fuuction
eines allgemeinen Umlaufsmittels sogar noch wirksamer, als das
wirkliche Geld, indem sie schneller eirculiren, einestheils wegen der
größeren Bequemlichkeit der Zahlungen mittelst Papier und andern⸗
theils, weil von den Zahlenden der Besitz des werthvollen Metalls,
der stets mit einiger Gefahr verbundenen Anweisung vorgezogen zu
werden pflegt. Aus der Eigenschaft der Werthzeichen des Geldes,
als allgemeines Umlaufsmittel zu dieuen, ergiebt sich nun, daß jede
Vermehrung oder Verminderung der Werthzeichen des Geldes ganz
dieselbe Wirkung herborbringen muß, wie jede Vermehrung oder
Verminderung des Metallgeldes. Jede Vermehrung der Werth
zeichen des Geldes muß, ebenso wie jede Vermehrung des