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Papiergeldes? Machte ein Staat bekannt, daß für je 100 Thlr.
eingelieferten Papiergeldes dein Präsentanten eine verzinsliche Staats—
schuldverschreibung ausgeantwortet werden solle, so ließe sich auf
diesem Wege das ganze Papiergeld in eine verzinsliche Schuld ver⸗
wandeln, welche al pari contrahirt worden wäre. Von demjenigen
Theile des Papiergeldes, welches nicht eingeliefert würde, ließe sich
dann wohl annehmen, daß es ein Bedürfniß des Verkehrs befriedige.
Die neue Staatsschuld müßte allerdings wohl entweder für längere
Zeit unkündbar sein, oder der Staat müßte sich das Recht vorbe—
halten, die gekündigte Schuldverschreibung wieder in Papiergeld
zurückzuzahlen.

Das Ausgeben von Bankscheinen würde weder für das Volk
eine Ersparung an den Kosten des Umlaufsmittels, noch für die
Theilnehmer einen Gewinn möglich machen, wenn die Bank zum
Behufe der Einlösung gerade so viele Münze in Bereitschaft halten
müßte, als sie Zettel in Umlauf setzt. Dies ist, der Erfahrung zu⸗
folge, nicht nöthig. Wegen der Bequemlichkeit, welche die Bank.
scheine gewähren, wird ihre Einlösung bei gutem Credite der Bank
nicht häufig sondern nur etwa dann begehrt, wenn man Baarsen⸗
dungen in's Ausland vornehmen will. Es können deshalb leicht
drei bis vier Mal so viel Scheine im Umlaufe sein, als der baare
Vorrath beträgt, und da dieselben gerade so, wie Münze, zu mancher-
lei einträglichen Auwendungen tauglich sind, so ist die Bank im
Stande, ihre gewerblichen Unternehmungen und ihren Gewinn drei
bis vier Mal so weit auszudehnen, als sie vermöchte, wenn sie
lediglich mit ihrem baaren Vorrathe arbeitete.

In Deutschland hat sich in der Praxis die Ansicht geltend ge—
macht, daß eine sogenannte Drittels Deckung hinreichend sei, d. h.
daß es genüge, wenn die Bank einen Metallvorrath in ihren Kellern
habe, welcher dem Betrage eines Drittheils der ausgegebenen Zettel
gleichkomme, während die beiden übrigen Drittheile durch gute
Wechsel gedeckt sein müssen. An und für sich bietet dieser Modus
noch nicht die Garantie, daß die Bank dadurch in den Stand ge⸗
setzt wird, ihre Noten jederzeit durch baares Geld einzulösen, wäh—
rend auf der andern Seite eine Bank weit besser dazu im Stande