sein kann, deren Notenausgabe jenen Maßstab bedeutend überschreitet.
Sieht die Bank mit Strenge darauf, daß in ihrem Portefeuille nur
Papiere auf kurze Sicht, solche, die leicht und sicher zu berfilbern
sind oder mit großer Pünktlichkeit eingelöst werden, sich befinden,
so kaun sie weit sicherer ihre Noten gegen baares Geld einlösen, als
eine andere Bank, die jenen Maßstab einhält, aber weniger vor⸗
ächtig ist.
Die Aufgabe der Banken ist es, genau genommen, nicht, Tausch.
mittel neu zu ereiren, also die vorhandenen Tauschmittel zu ver⸗
mehren. Dieselben haben vielmehr nur den Zweck, theils disponibles
Capital aufzusammeln und der produetiven Verwendung durch den
Tredit zuzuführen, oder — und dies ist die Bedeutung der Noten⸗
ausgabe — die im Creditverkehr bereits erzeugten Umsatzmittel gegen
andere zweckmäßigere umzutauschen. VLetzterem Zwecke dienen sie
unter anderem dadurch, daß sie im Wege der Discontirung guter
Geschäftswechsel die vom legitimen Verkehr ereirten aeceptirten Trat⸗
ten, welche bereits geschaffene Umsatzmittel bilden, aus dem Verkehr
in ihr Portefeuille bringen, und dem legitimirten Inhaber dafür
Noten auswechseln. Die Vermehrung der Umlaufsmittel ist schon
durch den Credit und Wechselverkehr geschaffen, die Bank thut keine
neuen Umlaufsmittel hinzu, sie substitnirt vielmehr nur für die Ge—
schäftswechsel ihre Noten, und —
laufen sind und heimgezahlt werden müssen, kehrt aus dem Verkehr
eine gleiche Summe von Umsatzmitteln, sei es baares Geld, seien
es die eigenen Noten, zur Bank zurück; mit dem Erlöschen des
Wechsels werden also auch die dafür in Umlauf gesetzten anderweiti⸗
gen Tauschmittel zu entsprechendem Betrage aus dem Verkehr
gezogen.

Darin, daß die Noten lediglich gegen die bereits ereirten Um ˖
—V— Legitimation. Es folgt
hieraus allerdings eine Reihe von Cousequenzen für das Bankgeschäft,
eine Reihe von Beschränkungen, welche sich die Bank im Interesse
eigener Sicherheit im Notengeschäfte selbst aufzuerlegen hat; so darf
sie nur Geschäfts- nicht Gefälligkeitswechsel discontiren, sie darf die
Noten nur im Discontogeschäft, nicht zu Lombardbelehnungen