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benutzen, weil in der letzteren Verwendung ein Umsatz nicht bon
Tauschmitteln, sondern von vorläufig nicht zum Verkauf bestimmten
Waaren gegen Tauschmittel läge — aber wenn eine Bank diese
und andere daran sich knüpfende Regeln innehält, so ist sie sicher,
daß sie durch ihre Notenemission Unheil und eigene Verlegenheiten
nicht erzeugt.

In Deutschland ist der Creditverkehr bei Weitem noch nicht auf
die Entwicklungsstufe angelangt, welche er in England und Amerika
eingenommen hat, und namentlich haben die Banken noch nicht zu
dem Einfluß gelangen können, welchen sie dort besitzen. Es hängt
dies damit zusammen, daß der Staat bei uns den Privatbanken
wenig geneigt ist und ihre Errichtung und Concessionirung an viel—
fach beschränkende und hemmende Bedingungen knüpft. Im Folgen⸗
den wollen wir das englische Baukwesen seiner heutigen Einrichtung
nach und in der geschichtlichen Entwicklung, die es in der letzteren
Zeit durchgemacht hat, darstellen. Es bielet uns dadurch viel Lehr⸗
reiches und Interessantes, daß in England selbst ganz verschiedene
Stimmen sich über dasselbe vernehmen lassen, und seine Geschichte
uns den Kampf von entgegengesetzten Principien zeigt, die auch bei
uns ihre Anhänger und Bekämpfer haben. Die Dibergenzpunkte
lassen sich auf zwei Hauptfragen zurückführen, von deren Vorent-
scheidung allein die Lösung anderer Fragen abhängt.

Diese beiden Fragen sind:

a) Ist es unter volkswirthschaftlichem Gesichtspunkte und in
Rücksicht auf die öffentlichen Interessen zweckmäßig und recht, daß
die Leitung und Controle der Werthzeichen als circulirenden Me⸗
diums und Repräsentanten des eigentlichen Geldes, ausschließlich in
den Händen des Staates, beziehungsweise eines unter dem bestim
menden Einflusse des Staates stehenden Pribat oder vielmehr Quasi.
Staatsinstitutes ruhe? — und

b) ob und eventuell unter welchen Bedingungen und Modali—
täten die Emission solcher Werthzeichen auch den Privatbanken und
Gesellschaften nicht nur ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen.