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Baarzahlungen Seitens einer größeren Anzahl von Privatbanken
berursacht, zwar zu mildern, nicht aber zu verhindern und zu be—
seitigen vermöge, und selbst in dem Maße, wie sie durch ihre eigenen
Noten die Lücke zu füllen suche, sie jener Gefahr der Suspension
selbst näher geführt werde, wie auch überhaupt immer nur eine
künstliche Ausgleichung dadurch stattfinde. So war auch der schnelle
heilweise Wiederaufschwung der Noten der Bank von England nach
Beendigung des napoleonischen Krieges in dem Ruine begründet,
der in den Jahren 1813, 1814 und 1815 eine so große Anzahl
der Privat-Zettelbanken ereilte; im Jahre 1797 existirten in England
nur etwa 280 Provinzialbanken; seitdem hatten sich dieselben aber
so vermehrt, daß es deren 1813 mehr denn 900 gab. In Folge
nun des bedeutenden Sinkens der Waarenpreise in diesem und dem
folgenden Jahre wurden nicht weniger als 240 dieser Banken in
solbent; die hierdurch verursachte bedeutende Verminderung im Total ·
detrage der Banknoten hatte zur Folge, daß die im Umlaufe blei⸗
benden Noten, insbesondere die der Bank von England, i. J. 1816
sich zeitweilig fast auf pari mit Gold erhoben.

Die Unsicherheit der Privat-Settelbanken schrieb man nun auch
zum großen Theile dem Umstande zu, daß dieselben in der Emission
ihrer Noten keiner wirksamen gesetzlichen Schranke unterworfen
waren, und daher, sei es aus Gewinnsucht, oder aus Mißverständniß
der maßgebenden Verhältnisse, die in Umlauf gesetzten Noten das
Bedürfuiß oft weithin überstiegen, so daß bei plötzlich eintretendem
Mißtrauen im Publikum oder bei sonstigen ungünstigen Conjune
ruren, deren erste Folge sich stets in einer allgemeinen Einlösungs
begehr der Noten äußerte, die betreffenden Banken, mochten sie selbst
oöllig solbent sein, aus Mangel an genügenden Baarvborräthen ihre
Zahlungen einzustellen sich genöthigt sahen. Dieser Neigung zur
übermãäßigen Notenemission ward noch durch den Umstand ein we—
sentlicher Vorschub geleistet, daß die Noten zum größeren Theile
aus vergleichsweise kleinen Abschnitten (bis herab zu J Pfd. Noten)
bestanden.

Zunächst nun gegen diesen letzteren Uebelstand schritt die Legis—
latur ein, allerdings in sehr gründlicher Weise durch die Acte vom