geführt, als verderblich erachteten und daher mit aller Macht gegen
diese „gefährliche Neuerung“ auftraten. Allein, wie heilsam und
ersprießlich dies System auch in früheren Zeiten gewirkt haben
mochte, so machte sich doch mehr und mehr die Ueberzeugung gel⸗
tend, daß es nicht mehr an der Zeit und am Orte sei. Es konnte
namentlich nicht verkannt werden, daß jenes System vorzugsweise
die großen Capitalien begünstige und hierdurch zur Anhäufung
großer Reichthümer in den Händen einiger Wenigen hingewirkt
hatte, während kleinere Capitalien in Folge des involvirten Risico
so gut wie ausgeschlossen waren; daß jedoch auch diese letzteren in
gemeinsamer Action sehr wesentlich zur Belebung und Förderung
der Gewerbthätigkeit beizutragen geeignet und geneigt sein würden,
falls nicht eine so ausgedehnte Verantwortlichkeit der geringsten
Anlegung in commerziellen Unternehmungen unvermeidlich folgte,
und daß bei beschränkterer Haftbarkeit insbesondere eine Menge klei—
nerer, aber nicht weniger nützlicher und den Gesammtinteressen
dienlicher Unternehmungen würden in's Leben gerufen werden, da
die größeren Capitalien in der Regel verschmähten, solchen minder
— — Unternehmungen
fich zuzuwenden. Ferner waren auch die Uebel, die eine Insolbenz
'm Gefolge hatte, oft weit größer und in ihrer Wirkung verderb⸗
licher, als der den Creditoren gewährte Schutz zweckmäßig sein
konnte; und wenn auch die diesfälligen Entscheidungen —V
dem stricten Rechte gemäß waren, so erschienen sie dagegen keines-
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sichten der Billigkeit. Es stellte sich hiernach allmählig die Noth
wendigkeit heraus, namentlich zunächst diesem letzteren Uebel abzu
helfen, die Strenge des Rechts zu mildern: dies war der 8weck
der „Aetien-Gesellschafts-Liquidirungs ⸗Acte“ von 1848 und 1849,
welche insolbent gewordene Gesellschaften ermächtigte, die Abwick
lung ihrer Geschäfte dem Equity Gerichtshofe zu übertragen; da.
mit war jedoch wenig geholfen, und in vielen Fällen hieß es aus
dem Regen in die Traufe kommen, da das Proceß· Verfahren im
Kanzlei· Gerichte äußerst langwierig und kostspielig ist.

Da diese Maßnahme ihren 8weck nicht erreicht hatte, sah sich